Ein Patent gibt dem Erfinder das exklusive Recht, seine Erfindung zu nutzen, zu verkaufen oder anderen durch Lizenzvergabe zu überlassen.

Ein Patent gibt dem Erfinder das exklusive Recht, seine Erfindung zu nutzen, zu verkaufen oder anderen durch Lizenzvergabe zu überlassen. (Foto: © zakokor /123RF.com)

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Ideen schützen: Wie geht das?

Betriebsführung

Handwerker sind häufig clevere Innovatoren. Wer eine gute Idee hat, sollte sie schützen lassen. Wie man das am besten macht, erfahren Sie hier.

Das Schlagwort "Patent" und seine Bedeutung kennt fast jeder. Wie man es bekommt, wissen aber die wenigsten. Hier finden Sie Tipps, was rechtlich möglich ist.

Das EU-Patentrecht und Schutzstrategien für Ideen

Für Entwickler technischer Neuerungen bietet das EU-Patentrecht die Möglichkeit, ihre Innovationen mittels Patentschutz abzusichern. Ein Patent gibt dem Erfinder das exklusive Recht, seine Erfindung zu nutzen, zu verkaufen oder anderen durch Lizenzvergabe zu überlassen. Seit dem 1. Juni 2023 ist das EU-Einheitspatent der Europäischen Union in Kraft. Damit können Interessenten nur mit einen einzigen Antrag beim Europäischen Patentamt den Schutz für ihre technische Neuerung in 17  EU-Mitgliedstaaten erhalten. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Schutz nur für wirkliche technische Innovationen gilt, die neu und gewerblich verwertbar sind.

Um den Fortschritt und die Vielfalt geistiger Entwicklungen zu fördern und Monopole auf Ideen zu verhindern, ist es nicht möglich, reine Ideen an sich zu schützen. Dennoch lassen sich Aspekte der Ideen schützen, die mit konkreten Umsetzungen verbunden sind.

Schutz durch Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt nicht die Idee selbst, sondern die kreativen Werke, die aus ihr entstehen, wie Literatur, Musik oder Kunst. Sobald eine Idee in einer festen Form wie einem Buch, einer Zeichnung, einer Melodie, einem Gegenstand oder einer Software manifestiert ist, entstehen automatisch Urheberrechte für den Schöpfer. Es wird empfohlen, die Urheberschaft nachzuweisen, beispielsweise durch versiegelte und datierte Kopien oder per Einschreiben an sich selbst geschickte Werke.

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Markenschutz für Ideen

Wenn eine Idee beispielsweise einen Firmen- oder Produktnamen, ein Logo oder ähnliches umfasst, kann dafür Markenschutz beantragen. Vor der Anmeldung empfehlen Experten eine Markenrecherche, um Kollisionen mit bereits existierenden Marken zu vermeiden. Sollte die Idee noch nicht geschützt sein, kann eine Markenregistrierung erwogen werden. Dies gilt auch für akustische Logos, Werbejingles, Farben. Aber auch charakteristische Objekte, wie etwa den Jaguar, der die Motorhauben des gleichnamigen Fahrzeugs ziert.

Schutz von Domains als Marke

Die Anmeldung einer Domain als Marke sichert den exklusiven Anspruch auf die dazugehörige Internetadresse. Dies ist nützlich, um die Idee online zu präsentieren und vor Missbrauch zu schützen. Vor der Anmeldung ist es ratsam, die Verfügbarkeit der gewünschten Domain zu überprüfen. Die Beantragung des Schutzes erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Bei Zustimmung erhält der Inhaber nach etwa drei Monaten für zehn Jahre den exklusiven Besitzanspruch an der Webadresse.

Schutz durch Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster schützen Ideen wie Post-It-Papier, Einwegrasierer, Klettverschlüsse oder Tupperware. Es wird oft als "kleines Patent" bezeichnet und bietet ähnliche Rechte. Der Schutz umfasst typischerweise spezifische technische Lösungen und bezieht sich oft auf Verbesserungen bestehender Technologien. Die Anmeldung erfordert keine formale Prüfung auf Neuheit oder erfinderische Tätigkeit und bietet Schutz für zehn Jahre.

Geschmacksmuster oder "eingetragenes Design"

Seit 2014 vorwiegend als "eingetragenes Design“ bezeichnet, schützt ein Geschmacksmuster nicht technische Funktionen, sondern das Design eines Produkts. Sobald eine Idee ein solches Design aufweist, inklusive Form, Linien, Farben und Texturen, kann es als "eingetragenes Design" geschützt werden. Der Inhaber erhält das exklusive Recht zur Nutzung des geschützten Designs.

Vertraulichkeitsvereinbarungen

Für noch unausgereifte Ideen oder Partnerschaften zur gemeinsamen Umsetzung können Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen werden. Diese rechtlichen Dokumente schützen vertrauliche Informationen. Die Vereinbarung kann Schadensersatzansprüche bei Verletzungen der Vertraulichkeit festlegen.

Quelle: ARAG Rechtsschutz 

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Text: / handwerksblatt.de

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