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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Im kommenden Jahr steigt die Ausgleichsabgabe. Außerdem wird eine neue vierte Stufe eingeführt für Betriebe, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, obwohl sie dies müssten. (Foto: © auremar/123RF.com)
Vorlesen:
Juni 2023
Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe.
Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine Ausgleichsabgabe an.
Im kommenden Jahr steigt die Ausgleichsabgabe. Außerdem wird eine neue vierte Stufe für Betriebe eingeführt, die laut Anzeigeverfahren keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, obwohl sie dies müssten.
Warum gibt es die Abgabe? Unternehmen, die keine oder nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, haben auch keine oder weniger Kosten zum Beispiel um Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten. Die Ausgleichsabgabe soll die unterschiedliche finanzielle Belastung ausgleichen. Durch die Ausgleichsabgabe sollen Unternehmen aber auch dazu motiviert werden, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und dadurch die Ausgleichsabgabe zu senken oder komplett einzusparen. Quelle: Rehadat
Betriebe, die weniger als 20 Arbeitsplätze haben, müssen keine Anzeige abgeben.
Für Kleinbetriebe gelten Sonderregelungen. Hier werden keine prozentualen Quoten angesetzt, sondern Arbeitgeber mit
Für Betriebe mit 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen beträgt der Staffelbetrag pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz
Für Betriebe mit 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen beträgt der Staffelbetrag pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz
Alle Unternehmen müssen bis Ende März 2024 ihre Beschäftigungsdaten bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) einreichen. Die erhöhte Ausgleichsabgabe wird dann erstmals im Jahr 2025 fällig.
Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes wurde am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Software zur Berechnung Um die Anzeige zu erstellen und die Ausgleichsabgabe zu berechnen, können die Firmen auf die kostenlose Software IW-Elan zurückgreifen. Hier geht es zum Download der aktuellen Version.
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