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Geld von der Arbeitsagentur: Ältere Arbeitslose einstellen

Handwerksbetriebe, die Arbeitslose einstellen, die älter als 50 Jahre sind, können einen Eingliederungs-Gutschein bekommen. Ein Jahr lang zahlt die Arbeitsagentur dann zwischen 30 und 50 Prozent des Arbeitsentgeltes.    

Das Geld von der Agentur für Arbeit können Betriebe erhalten, die ältere Arbeitslose (ab 50) versicherungspflichtig für mindestens ein Jahr einstellen. Der Eingliederungs-Gutschein eingeführt soll vor allem für diejenigen älteren Arbeitslosen hilfreich sein, die allein wegen ihres Alters Probleme bei der Stellensuche haben.

Der Eingliederungsgutschein kann durch den Vermittler der Arbeitsagentur an den Arbeitslosen mit einem Arbeitslosengeldanspruch von mehr als zwölf Monaten ausgehändigt werden. Ist der ältere Arbeitnehmer seit Entstehen des Arbeitslosengeldanspruches schon mindestens zwölf Monate arbeitslos, hat er sogar einen Rechtsanspruch auf den Gutschein.

Mit der Bewerbung auf den Gutschein hinweisen

Der Arbeitgeber bekommt einen Eingliederungszuschuss, wenn er mit dem älteren - zuvor arbeitslosen - Arbeitnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (mindestens 15 Stunden wöchentlich)  für mindestens ein Jahr abschließt. Die Höhe der Förderung beträgt zwischen 30 und 50 Prozent des Arbeitsentgeltes und wird für zwölf Monate an den Arbeitgeber gezahlt.

Schon im ersten Bewerbungsschreiben können ältere Arbeitnehmer den potenziellen Arbeitgeber auf dieses neue Instrument hinweisen, indem sie den Gutschein (oder eine Kopie des Gutscheins) der Bewerbung beifügen. Kommt es zur Einstellung, dann reicht der Arbeitgeber den Gutschein bei der für ihn zuständigen Arbeitsagentur  ein.

Text: / handwerksblatt.de

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