Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Kunden dürfen künftig auch eigene Behälter im Lokal befüllen lassen. (Foto: © piksel/123RF.com)
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Dezember 2022
Restaurants und Cafés müssen ab Januar 2023 immer auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Für kleine Betriebe gibt es aber Ausnahmen.
Restaurants und Cafés müssen ab dem 1. Januar 2023 immer auch Mehrwegbehälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Betroffen im Handwerk sind in erster Linie Bäcker, Konditoren und Fleischer, die solche Produkte in ihren Cafés oder Imbissen verkaufen. Eine Ausnahme gilt aber für Betriebe, in denen höchstens fünf Mitarbeiter tätig sind mit einer Ladenfläche nicht über 80 Quadratmetern. Diese müssen es ihren Kunden aber ermöglichen, eigene Behälter zu befüllen.
Praktisch ergeben sich für die betroffenen Betriebe zwei Möglichkeiten: Sie können entweder eigene Mehrwegverpackungen anschaffen, oder mit einem entsprechenden Anbieter zusammenarbeiten. Gerade die letztere Lösung ist bereits häufiger bei liefernden Gastronomiebetrieben oder Lieferdiensten anzutreffen. Zwar darf auf die Mehrwegverpackung ein angemessenes Pfand erhoben werden, Essen und Getränke dürfen aber in der Mehrwegverpackung nicht zu einem höheren Preis oder schlechteren Bedingungen angeboten werden als in der Einwegverpackung.
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
Die bald in Kraft tretenden Regelungen beruhen auf europäischen Vorgaben, die in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Die sogenannte Einwegkunststoff-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) gibt vor, dass die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen treffen müssen, um im Einklang mit den übergeordneten Zielen der Abfallpolitik der EU eine dauerhafte Verminderung bestimmter Einwegkunststoffartikel herbeizuführen, "die zu einer deutlichen Trendumkehr beim steigenden Verbrauch führt". Die Maßnahmen müssen laut der Richtlinie bis 2026 gegenüber 2022 eine messbare quantitative Verminderung des Verbrauchs der jeweiligen Artikel im jeweiligen Mitgliedstaat führen. Diese Anforderung will der deutsche Gesetzgeber mit den Regelungen im Verpackungsgesetz umsetzen.
Sowohl der Zentralverband des Deutschen Handwerks als auch das Bäcker- und Fleischerhandwerk kritisierten die neuen Regeln bereits während des Gesetzgebungsprozesses. Die verpflichtende Einführung von Mehrwegalternativen für bestimmte Einwegverpackungen zum gleichen Preis sei eine zusätzliche Belastung.
Wenn ein Betrieb für Essen und Getränke To-Go-Einwegverpackungen aus Kunststoff anbietet, muss er eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.
• Möglichkeit 1: Der Betrieb kann eigene Mehrwegverpackungen kaufen, die beispielsweise aus Kunststoff oder Glas sind.
• Möglichkeit 2: Der Betrieb kann mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das Mehrwegverpackungen anbietet (Pool-Mehrwegsystem).
Verpackungsregister Betriebe können ihre Registrierung > hier online im Register LUCID durchführen. Weitere Informationen sind unter anderem > hier auf der Website der ZSVR zu finden. Eine Übersicht zur Abgrenzung der Verpackungen mit und ohne Systembeteiligungspflicht finden Sie > hier.
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