"Das Dienstleistungspaket ist überflüssig"
Die EU-Kommission hat ein Paket mit Plänen für eine Dienstleistungskarte und eine Prüfung für Berufsreglementierungen vorgelegt. Für KMU sei das keine Hilfe, sagt das Handwerk.
Die Europäische Kommission hat ein Dienstleistungspaket mit Vorschlägen für eine Dienstleistungskarte und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für Berufsreglementierungen vorgelegt. Damit will sie das Potenzial des europäischen Binnenmarktes für Anbieter von Dienstleistungen besser nutzen. Mit den Vorschlägen sollen bürokratische Hürden für Unternehmer und Freiberufler abgebaut werden. "Es geht nicht darum, den Mitgliedstaaten zu sagen, wie sie ihre Berufe reglementieren sollen. Und die Kommission hat auch keinerlei Absicht, den deutschen Meisterbrief infrage zu stellen. Wir wollen vielmehr deutschen und anderen europäischen Unternehmen und Freiberuflern die Chance bieten, Dienstleistungen für einen potenziellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen EU-weit anzubieten", sagte Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland.
Mit diesen Vorschlägen verfehle die Kommission ihr Ziel, den Binnenmarkt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern, sagt Holger Schwannecke. "Es besteht kein Bedarf, den Mitgliedstaaten neue Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen. Der bestehende Rechtsrahmen und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH sind völlig ausreichend", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Darüber hinaus greife der Vorschlag tief in die Souveränität der Mitgliedstaaten ein. Ebenso der Vorschlag zur Dienstleistungskarte: Bestehende Schutz- und Kontrollrechte liefen Gefahr, ausgehebelt zu werden. "Wir brauchen hier keine zentrale Harmonisierung. Den Grundsätzen von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit muss endlich Rechnung getragen werden. Eine weitere Vertiefung des EU-Binnenmarktes ist nur durch die bessere Umsetzung bestehenden Rechts auf Ebene der Mitgliedstaaten zu verwirklichen."
Konkret schlägt die EU-Kommission die folgenden vier Initiativen vor:
1. Eine neue "Elektronische Europäische Dienstleistungskarte"
Ein vereinfachtes elektronisches Verfahren soll es Dienstleistern erleichtern, die notwendigen Verwaltungsformalitäten für eine Dienstleistungstätigkeit im Ausland zu erfüllen. Dienstleistungserbringer haben damit künftig einen einzigen Ansprechpartner in ihrem Heimatland und in ihrer eigenen Sprache. Dieser prüft die erforderlichen Informationen und leitet sie an den Aufnahmemitgliedstaat weiter. Der Aufnahmemitgliedstaat bleibt zuständig für die Anwendung der nationalen Vorschriften und für die Entscheidung, ob der Antragsteller in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistungen anbieten darf.
2. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe
Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig. Dies ist ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind. Die Kommission will ein einheitliches und konsequentes Vorgehen sicherstellen, indem sie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschlägt und einfach und klar darlegt, wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten Prüfung vorgehen müssen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.
3. Leitlinien für nationale Reformen bei der Reglementierung freier Berufe
Die Kommission legt heute Leitlinien zum Reformbedarf der Mitgliedstaaten bei der Reglementierung freiberuflich erbrachter Dienstleistungen mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial vor; dazu gehören die Tätigkeiten von Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälte, Rechnungsprüfern, Patentanwälten, Immobilienmaklern und Fremdenführern. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, zu prüfen, ob die für diese freien Berufe geltenden Auflagen die von ihnen erklärten nationalen politischen Ziele erfüllen.
4. Verbessertes Meldeverfahren für Entwürfe nationaler Rechtsvorschriften für Dienstleistungen
Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Änderungen zu nationalen Rechtsvorschriften für Dienstleistungen zu melden, damit das Exekutivorgan der EU und die anderen Mitgliedstaaten etwaige Bedenken aufgrund möglicher Unvereinbarkeiten mit dem EU-Recht bereits in einem frühen Stadium geltend machen können. Heute schlägt die Kommission Verbesserungen an diesem Mechanismus vor, um das Verfahren zeitsparender, effektiver und transparenter zu machen.
Quelle Punkte 1 bis 4: EU-Kommission.
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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