Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Die Spiegelung der Panels sei fast so hell wie der Blick in die Sonne selbst, erklärte eine Sachverständige. (Foto: © anatoliygleb/123RF.com)
Vorlesen:
Dezember 2022
Die Spiegelung einer auf dem Dach eines Wohnhauses installierten Solaranlage war zu hell und blendete die Nachbarn. Deshalb mussten die Eigentümer ihre Anlage neu ausrichten, urteilte das Landgericht Frankenthal.
Eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach muss so ausgerichtet sein, dass Nachbarn nicht unzumutbar geblendet werden. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden.
Nachbarn klagten gegen die Eigentümer eines Wohnhauses mit Solaranlage, weil sie sich durch die Reflexe auf den Solarmodulen im Garten und auf der Terrasse geblendet fühlten. Die Spiegelung betreffe außerdem Wohnzimmer, Essbereich und Flur ihres Hauses, beschwerten sich die Nachbarn.
Eine vom Gericht beauftragte Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass in den Sommermonaten zwischen 17 und 18 Uhr eine direkte Sonnenlichtreflexion zum Haus der Kläger entstand. Die Spiegelung sei fast so hell wie der Blick in die Sonne selbst. Die Blendung führe zu zeitweisen Einschränkungen der Sehfähigkeit.
Die Besitzer müssen ihre Solarpanels neu ausrichten, entscheiden die Richter. Den Nachbarn ist es laut Gericht nicht zuzumuten, die Terrasse in diesem Zeitraum nicht nutzen zu können und die Innenräume durch Rollläden verdunkeln zu müssen. Die Richter erklärten, es gebe für Solaranlagen im Übrigen Spezialmodule, deren Oberflächen das Licht weniger stark reflektierten.
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 12. August 2022, Az. 9 O 67/21
Erneuerbare Energien Neue Erleichterungen für Photovoltaik-Anlagen > Hier mehr lesen!DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Kommentar schreiben