Corona-Krise: Mieter sind erst einmal vor Kündigung sicher
Können Mieter wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen, darf der Vermieter ihnen zurzeit nicht kündigen. Das sagt ein neues Gesetz.
Wegen der Corona-Krise haben viele Betriebe und private Mieter finanzielle Schwierigkeiten. Sie müssen derzeit aber keine Kündigung befürchten, wenn sie ihre Miete nicht mehr bezahlen können.
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH erklärt: "Der Bundestag hat am 25. März 2020 ein Gesetzespaket beschlossen, um Mieter während der Corona-Krise vor einer Kündigung zu schützen. Können Mieter wegen finanzieller Probleme im Zusammenhang mit Corona ihre Miete nicht zahlen, darf der Vermieter ihnen derzeit nicht kündigen." Dies gilt für rückständige Mieten, die zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 fällig sind. Das Gesetz betrifft sowohl die private Wohnungsmiete als auch die Miete oder Pacht für Gewerbe- und Geschäftsräume.
Themenspecial Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Corona-Krise
Miete muss später nachgezahlt werden
Aber Achtung: diese diese Regelung bedeutet nicht, dass Mieter für diesen Zeitraum keine Miete zu zahlen brauchen! Der Kündigungsstopp wegen rückständiger Mieten gilt bis zum 30. Juni 2022. Der Mieter hat also zwei Jahre Zeit, seine Mietrückstände auszugleichen. Bis dahin müssen Mieter den Betrag nachzahlen, den sie jetzt nicht leisten können. Ansonsten kann später die Kündigung drohen.
Wichtig: Der Mieter muss dem Vermieter glaubhaft machen können, dass sein Zahlungsprobleme mit Corona zu tun haben. Aus anderen Gründen dürfen Vermieter durchaus auch jetzt kündigen.
Die Regelung ist Teil des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, das am 27. März 2020 vom Bundesrat verabschiedet wurde.
Corona-Krise Insolvenz und Kredite: Aufschub für Betriebe in der Krise
Anmerkung der Redaktion: In einer älteren Version des Artikels hieß es, die Regelung sei Teil des Sozialschutz-Pakets ("Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2"). Wir haben dies korrigiert.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
2 Kommentare
Kommentar schreiben