Bund und Länder geben Betrieben, die wegen der Corona-Krise Probleme haben, finanzielle Unterstützung.

Bund und Länder geben Betrieben, die wegen der Corona-Krise Probleme haben, finanzielle Unterstützung. (Foto: © toneteam/123RF.com)

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Corona-Krise: Diese Hilfen geben die Bundesländer den Betrieben

Nicht nur der Bund, auch die Länder haben Notfall-Programme für Corona-geschädigte Unternehmen zugesagt. Wir geben einen Überblick.

Die Bundesländer setzen nicht nur die Bundes-Soforthilfe um und zahlen sie aus. Sie geben Betrieben, die wegen der Corona-Krise Probleme haben, auch eigene finanzielle Unterstützung. Bei einigen Bundesländern kann die Soforthilfe vom Bund parallel zum Länderprogramm beantragt werden. In Bayern wird die Bundesförderung auf die Landesförderung angerechnet.

(Stand 16. April 2020. Betroffene finden weitere Informationen auf den verlinkten Internetseiten. Die Angaben können sich in nächster Zeit ändern.)

Die Soforthilfe des Bundes sieht folgende Zuschüsse vor:

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.

Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich. Corona-Soforthilfe des BundesAn­tragsformular des Bundesfinanzministeriums

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Die Berechnung der Erwerbstätigen ist wie folgt vorzunehmen:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Hier finden Sie eine Liste mit den zu­stän­di­gen Be­hör­den in den Län­dern. Die ge­nann­ten An­sprech­part­ner kön­nen so­wohl zu Län­der-So­fort­hil­fen kon­tak­tiert wer­den, wie auch für Bun­des-So­fort­hil­fen.

Baden-Württemberg

Soforthilfe

Die Landesregierung hat ein hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Soforthilfe für Betriebe in BW > Antrag Soforthilfe
> Hotline: 0800/40 200 88  (Montag bis Freitag, 9 - 18 Uhr)
> E-Mail: finanzierungen@wm.bwl.de

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen. Der Antrag ist > hier online ausfüllbar.

Die Corona-Soforthilfe  wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragsteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.

Kredite und Bürgschaften

Service für Betriebe in Baden-Württemberg > Wirtschaftsförderung L-Bank, Telefon: 0711/122-2345, E-Mail wirtschaftsfoerderung@l-bank.deBürgschaften, Telefon: 0711/122-2999, (Montag bis Donnerstag 8.30 - 16.30 Uhr, Freitag 8.30 - 16 Uhr)
E-Mail: buergschaften@l-bank.de
> Bürgschaftsbank: Telefon 0711/1645-6,
E-Mail: ermoeglicher@buergschaftsbank.de,

Um den Mittelständlern in der derzeitig äußerst schwierigen Situation noch besser unter die Arme greifen zu können, haben die Landeskreditbank (LBank) und die Bürgschaftsbank ihr Angebot ergänzt. Die folgenden Maßnahmen wurden beschlossen: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Millionen Euro), Erhöhung der Bürgschaftsquote für Betriebsmittel auf 80 Prozent, Erhöhung der Rückbürgschaft des Bundes um 10 Prozent-Punkte, damit verringert sich das Risiko der Bürgschaftsbank auf 25 Prozent. Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Freien Berufe und werden von der Bürgschaftsbank ab sofort umgesetzt. 

Die Landeskreditbank (LBank) kann mit ihrem Angebot sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen den Südwest-Unternehmen auch in Zeiten eines schwierigeren wirtschaftlichen Umfelds ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen. Die Förderkredite werden über das sogenannte Hausbankenverfahren vergeben. Liquiditätskredite  können Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern zu
günstigsten Zinsen, mit einem flexiblen Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. Euro decken. Für bestehende Förderkredite bietet die L-Bank eine bis zu 12-monatige Tilgungsaussetzung an.

Bürgschaften der L-Bank: Wenn eine Hausbank wegen fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, einem betroffenen
Unternehmen einen Liquiditätskredit / Betriebsmittelkredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, kann die L-Bank im Einzelfall bis zu 80 Prozent des Risikos abnehmen. Die L-Bank übernimmt Bürgschaften von 2,5 bis 5 Mio. Euro. Die Landesbürgschaft – Bürgschaften über 5 Mio. Euro – wird durch die L-Bank abgewickelt.

Bayern

Bayern hat am 16. März 2020 den landesweiten Katastrophenfall ausgerufen. Zur Eindämmung des Virus und zur Abfederung der vom Coronavirus verursachten Folgen hat das Land einen Schutzschirm in Höhe von 40 Milliarden Euro eingerichtet – 20 Milliarden über den Haushalt für Sofortmaßnahmen und Bürgschaften sowie 20 Milliarden für den Bayernfonds. Die Verzahnung mit dem Soforthilfe-Programm des Bundes ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen.

Service für Betriebe in Bayern> Soforthilfe
> Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung: 089/12 22 20 (Montag bis Donnerstag, 8 - 18 Uhr, freitags 8 - 16 Uhr)  
E-Mail: direkt@bayern.de

Soforthilfe

Gerade kleinen Betrieben greift die Staatsregierung mit dem Förderprogramm "Soforthilfe Corona" unter die Arme. Sie erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig ZuschüsseDie Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 9.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro.

Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses. Der  Förderantrag ist > hier online ausfüllbar. 

Bankbürgschaften

Die Staatsregierung erhöht den Bürgschaftsrahmen des Landes auf 40 Milliarden Euro. Die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit werden auf jeweils 80 Prozent großzügig angehoben, das Antragsverfahren erheblich beschleunigt.

Bayernfonds

Zum Schutz größerer Mittelständler legt die Staatsregierung einen Bayernfonds in Höhe von 20 Milliarden Euro auf. Der Bayernfonds soll eine Alternative zu Liquiditätshilfen bieten, um sich an solide aufgestellten, aber von der Corona-Krise gebeutelten systemrelevanten Unternehmen beteiligen zu können.

Flexiblere Arbeitszeitregeln

Um kurzfristige Personal- und Produktionsengpässe auszugleichen, sollen sie vorübergehend Flexibilität bei den Arbeitszeitregeln erhalten. Die Ausnahmen sollen längere Arbeitszeit-Korridore an Werktagen, die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen und eine vorübergehende Verkürzung der Ruhezeiten und Ruhepausen ermöglichen, im Einklang mit den Beschäftigten.

Berlin

Soforthilfe

Der Berliner Senat hat mit der IBB am 27. März seinen Soforthilfeprogramm für die Berliner Wirtschaft bereitgestellt. Anträge sind > hier jetzt online möglich. Zuschüsse werden kurzfristig, möglichst innerhalb von drei Werktagen, ausgezahlt.

Die Soforthilfe wendet sich an besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen sowie Freiberufler und Soloselbstständige. Sie sollen schnell und mit geringem bürokratischem Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen können.

  • Freiberufler und Kleinstunternehmen mit
    bis zu fünf Beschäftigten können 5.000 Euro (aus Landesmitteln) sowie bis zu 9.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen, dies bedeutet eine Förderung zwischen 5.000 Euro und bis zu 14.000 Euro.

  • Freiberufler und Kleinstunternehmen mit mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen.Service für Berliner Betriebe > Antragsformular Soforthilfe
    > Hotline Wirtschaftsförderung: 030/2125-4747,
    > E-Mail: wirtschaft@ibb.de

Kredite

Der Senat wird Überbrückungskredite mit einem Volumen von bis zu 100 Mio. Euro über die Investitionsbank Berlin (IBB) bereitstellen. Zu diesen Mitteln werden bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsum­orientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten.

Der Liquiditätsfonds der IBB neben dem produzierenden Gewerbe auch für Tourismus, Hotellerie, Gaststätten und Einzelhandel, aber auch für Clubs und Res­taurants.

Daneben werden die Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld aktuell deutlich vereinfacht sowie Unternehmen durch die erleichterten Steuerstundungen, angepasste Steuer­vorauszahlungen und dem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entlastet. 

Brandenburg

Soforthilfe


Das Soforhilfetprogramm Corona Brandenburg soll gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten. Soforthilfe Brandenburg > Link zur Soforthilfe 
> Hotline: 0331/ 2318 22 99 (Mo - Fr, 9 - 20 Uhr, Sa. 10 - 14 Uhr)
> E-Mail: soforthilfe-corona@ilb.de

Kein Kredit, sondern ein nicht rückzahlbarer Zuschuss sollen Brandenburger Mittelständler und Freiberufler in finanziellen Notlagen bekommen. Ist die Existenz akut bedroht, fließen abhängig von der Zahl der Mitarbeiter:

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 Euro
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 Euro
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 Euro
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 Euro

Zuständig ist die ILB, die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Anträge können gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) stellen, die die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Der Förderantrag ist als Download auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter dem Reiter "Konditionen, Formulare und Dokumente" abrufbar.

Neben dieser Maßnahme wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm ("KoSta") zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.

Hotlines und Servicemails für Betriebe in BrandenburgNordwest-Brandenburg (Landkreise Havelland, Ostprignitz-Ruppiner, Prignitz) E-Mail: Reinhard.goehler@wfbb.de Telefon: 03391/775-211
Nordost-Brandenburg (Landkreise Oberhavel, Barnim, Uckermark) E-Mail: Heinz.roth@wfbb.de Telefon: 03334/818 77-10
Ost-Brandenburg (Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree und die Stadt Frankfurt/Oder) E-Mail: Christoph.ziemer@wfbb.de Telefon: 0335/283 960-11
Süd-Brandenburg (Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und die Stadt Cottbus) E-Mail: Torsten.maerksch@wfbb.de Telefon: 0355/784 22-14
Mitte/West-Brandenburg (Landkreise Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark sowie die Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel) E-Mail: Verena.klemz@wfbb.de Telefon: 0331/730 61-237

Steuererleichterungen

Laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise zur Körperschaftsteuer können auf Antrag herabgesetzt oder angepasst werden, ohne dass an den Nachweis der Voraussetzungen allzu strenge Anforderungen gestellt werden. Auch eine Stundung fälliger Steuerforderungen ist möglich. In diesen Fällen werden die Finanzämter auf Stundungszinsen verzichten. Bei unmittelbar Betroffenen werde auch vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Ebenso können Säumniszuschläge erlassen werden. Die Ministerin empfahl den betroffenen Unternehmen, sich frühzeitig an das zuständige Finanzamt zu wenden.

Fördermittel und Darlehen

Instrumente wie die Erleichterung des Kurzarbeitergeldes sind bereits auf Bundesebene beschlossen worden. Sie sollen nun auf Landesebene angepasst und gegebenenfalls aufgestockt werden, um Brandenburger Unternehmen und Beschäftigte zu unterstützen. Das Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) wird entsprechend des aktuellen Bedarfs angepasst und für nahezu alle Branchen geöffnet und aufgestockt.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie stellt weitere Haushaltsmittel für die ergänzende Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen bereit.

Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können sich  an die Regionalcenter der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden.

Bremen

Soforthilfe 

Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können > hier Soforthilfen beantragen. Den Zuschuss können Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler*innen in Bremen und Bremerhaven erhalten. Um eine schnellere Hilfestellung für die Betroffenen zu erreichen, wird ein unbürokratischer Zuschuss von bis zu 5.000 Euro im vereinfachten Verfahren bewilligt, der schnellstmöglich ausgezahlt wird.

Service für Betriebe in Bremen> Link zum Antrag Soforthilfe
> E-Mail für die Soforthilfe: zuschuss@bab-bremen.de
> Hotline zur BAB: Telefon 0421/9600-333,
> E-Mail: task-force@bab-bremen.de
Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) hat vorsorglich für Hilfsmaßnahmen in der Coronavirus-Krise ein zusätzliches Budget von 10 Millionen bereitgestellt und wird hier ggf. noch nachlegen.

Kredite und Bürgschaften

Mit Krediten ist die BAB in der Lage, einen Liquiditätsbedarf zu decken. Die Konditionen bei den Bürgschaften wurden jetzt nochmals verbessert um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Es stehen bis zu 1 Mio. Euro für Betriebsmittel auch für Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen als Liquiditätshilfen zur Verfügung.

Steuern

Das Finanzressort hat Steuerliche Maßnahmen zur Entlastung umgesetzt. Hierzu gehören: Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag, zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. 

Hamburg

Service für Betriebe in Hamburg > Link zur Soforthilfe
> Hotline Firmenhilfe: 040/432 16949 (Montag bis Freitag, 9 - 13 Uhr)

Soforthilfe

Hamburg bietet einen Zuschuss für betroffene Solo-Selbständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Betriebe aus Hamburg. Das Programm "Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)" ist > hier abrufbar und kann ab dem 30. März online beantragt werden.

Maximale Förderbeträge Bund Land Summe
Solo-Selbstständige 9.000 2.500 11.500
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter 9.000 5.000 14.000
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter 15.000 5.000 20.000
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter 0 25.000 25.000
mehr als 50 bis 250 Mitarbeiter 0 30.000 30.000

Kredite und Bürgschaften

Über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) werden verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme für Unternehmensfinanzierungen angeboten. Einige Förderungen können auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt werden, die aufgrund von Umsatzausfällen wegen des Corona-Virus entstehen. Für kleine und mittlere Unternehmen stehen hier zum Beispiel die Förderprogramme "Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge" und "Hamburg-Kredit Wachstum" zur Verfügung.Kredite und Landesbürgschaften in Hamburg> Infos zu Förderkrediten und Landesbürgschaften: ifbhh.de.
> Förderberatung der IFB Hamburg: 040/248 46 533.
> Hotline der Bürgschaftsgemeinschaft: 040/611 700 100.

Die IFB Hamburg bietet auch Landesbürgschaften an, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.

Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg bietet in Zusammenarbeit mit dem FHH Bürgschaften an.  

Hessen

Soforthilfe Hessen

Die Hessische Landesregierung hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Sozialunternehmen, sowie Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten) und beträgt bis zu:
  • Bis zu   5 Beschäftigte:  10.000 Euro für drei Monate,
  • Bis zu 10 Beschäftige:   20.000 Euro für drei Monate, 
  • Bis zu 50 Beschäftigte:  30.000 Euro für drei Monate.

Wenn Betriebe zusätzlich Geld – beispielsweise von einer Betriebsschließungsversicherung – erhalten, müssen sie die Corona-Soforthilfe nicht zwangsläufig zurückzahlen. Darauf haben der hessische Finanzminister Michael Boddenberg und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am 15. April hingewiesen. "Zurückgezahlt werden muss nur, was über den Liquiditätsengpass hinausgeht, der Engpass also kleiner ist als Entschädigung und Soforthilfe zusammen." Die Soforthilfe solle ja nicht überkompensieren. "Wenn eine Entschädigung nur dazu führt, dass die Liquiditätslücke kleiner wird, aber immer noch größer als die Soforthilfe ist, dann muss nicht zurückgezahlt werden."

Service für Betriebe in Hessen> Link zur Soforthilfe
> Hotline zur Soforthilfe: 0561/106 0
> Landesregierung, E-Mail: buergertelefon@stk.hessen.de.

Förderkredite

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus abfedern zu können, wird die Landesregierung vor allem kleinen und mittleren Unternehmen unter die Arme greifen. Über die WIBank bietet Hessen Betrieben in Notfällen Förderkredite an, auch Bürgschaften sind möglich.

So bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) im Auftrag des Landes diverse Förderkredite an. Darunter sind auch Kredite aus dem Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK), das 2010 gezielt aufgelegt wurde, um die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise abzufedern. Hieraus können kleine Unternehmen und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.

Darüber hinaus können KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten.

Bürgschaften

Bürgschaften bis 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an.

Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden. Service für Betriebe in Hessen> Hotline der Bürgschaftsbank Hessen: 0611/150 777,
> weitere Infos
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.

Mecklenburg-Vorpommern

Um den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern durch die Corona-Krise zu helfen, legte die Landesregierung am 24. März  einen Schutzfonds im Umfang von 1,1 Milliarden Euro auf. Am 31. März wurde der "MV-Schutzfonds" noch erweitert. Kleinst- und Kleinunternehmen, die eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, können daraus eine Soforthilfe beantragen.

Soforthilfe

Von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender erhalten Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden und ergänzt die Bundeshilfen.

Die Unter­stützung liegt bei einmalig 9.000 Euro bei 0-5 Arbeits­plätzen, 15.000 Euro bei 6-10 Arbeits­plätzen, 25.000 Euro bei 11-24 Arbeits­plätzen, 40.000 Euro bei 25-49 Arbeits­plätzen. 

Seit dem 1. April können Unternehmen mit 50 - 100 Beschäftigten eine Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Für Unternehmen zwischen 101 und 249 Beschäftigten sollen individuelle Expresshilfen gefunden werden. Dazu gehören alle Instrumente des vorhandenen Hilfsprogramms. Darüber entscheidet nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Einzelfall das Entscheidungsgremium für das Sondervermögen "MV-Schutzfonds".

Anträge können beim Landesförderinstitut beantragt worden. Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden, jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich! Service für Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern > Antrag für die Soforthilfe
> Unternehmenshotline des Wirtschaftministeriums: 0385/588 5588 (Montag bis Freitag, 8 - 20 Uhr)
E-Mail: soforthilfe@lfi-mv.de
Hotline des Landesförderinstituts: 0385/6363-1282
Kredite und Bürgschaften

Es stehen 200 Millionen Euro für Über­brückungs­darlehen bereit. Profitieren können Unternehmen mit bis zu 249 Beschäf­tigten. Anträge können bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarkt­entwicklung(GSA) gestellt werden. Der Bürgschafts­rahmen des Landes wird um 400 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro erhöht. 100 Millionen Euro werden für ein Beteiligungs­programm bereitgestellt, mit dem sich das Land zeitweilig an Unternehmen beteiligen kann, um diese zu stabilisieren.

Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich durch die Erhöhung seines Rückbürgschaftsanteils an der Verdoppelung des Bürgschaftsvolumens der Bürgschaftsbank M-V für Kredite von Hausbanken von 1,25 Millionen Euro auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Einzelfall. Bürgschaften bis zu einem Kreditvolumen in Höhe von 250.000 Euro für KMU können in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren durch die Bürgschaftsbank ohne weitere Gremienbeteiligung entschieden werden.

Liquiditätshilfen

Es gibt eine Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro, für betriebliche Ausgaben von KMU durch rückzahlbare Zuschüsse bis 200.000 Euro. Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden.

Steuern

Auf Antrag sind zinslose Steuerstundung, Herabsetzung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Erlass von Säumniszuschlägen möglich. Von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden soll, soweit vertretbar, abgesehen werden. Mehr Infos auf dem Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

Die Landesregierung mit einem Nachtragshaushalt ein großes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Auswirkungen des Corona-Virus auf den Weg gebracht. 1,4 Milliarden Euro sollen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten. Ebenso sollen auch finanzielle Soforthilfen sowie Entschädigungen zur Unterstützung der Wirtschaft geleistet werden. Soforthilfe in Niedersachsen > Link zum Soforthilfe-Antrag
> Hotline: 0511/120 5757 (Mo - Fr, 8 - 20 Uhr)
> E-Mail: beratung@nbank.de

Soforthilfe 

Das Zuschussprogramm "Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen" richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Mit der Förderung soll Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende) geholfen werden, die sich aufgrund der Corona-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die Zuschüsse sind gestaffelt:

  • bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro,
  • bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro,
  • bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro,
  • bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro.

Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.

Diese Hilfen stehen auch Startups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Die Zuschüsse können bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragt werden. Eine Hausbank ist dafür nicht notwendig. Die NBank ist künftig auch der Ansprechpartner für die Bundes-Soforthilfen in Niedersachsen. 

Steuern

Finanzminister Reinhold Hilbers unterstützt die bundesweite Anpassungen für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen für von den Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern sowie für die unkomplizierte und schnelle Herabsetzung von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen: Beispielsweise sollen in diesen Fällen auch zinsfreie Stundungen vereinbart werden können. Service für Betriebe in NiedersachsenAnsprechpartner bei der NBB: Lars Luther und Carsten Bolle, Telefon: 0511/33 7050; 
Für Landesbürgschaften: PwC als Mandatar des Landes, Mike Schwake: Telefon: 0511/535 75323, Mobil 0171/1994824, Email: mike.schwake@pwc.com Peter Koch: Telefon: 0511/5357 5351, Mobil 0171/766 5908, Email: koch.peter@pwc.com

Bürgschaften

Das Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Davon profitieren können nahezu alle Branchen. Das Land erhöht seinen Bürgschaftsrahmen auf 3 Milliarden Euro. Damit schnelle Hilfe gewährleistet ist, werden die Verfahren flexibilisiert und bestehende Regelungen pragmatisch angewendet.

Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Millionen Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung.

Kredite und Förderung

Bei der NBank wird gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet. Ebenfalls in Vorbereitung ist die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 50.000 Euro), der voraussichtlich in sechs Wochen bereitgestellt werden kann. Beide Kreditprogramme sollen direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden.

Nordrhein-Westfalen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 24. März einen Rettungsschirm von 25 Milliarden Euro für die Wirtschaft des Landes verabschiedet. Die Landesregierung will das Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes eins zu eins an die Betroffenen weitergeben. Der Kreis der Unternehmen auf solche mit bis zu 50 Mitarbeitern erweitert. Das NRW-Rettungsschirmgesetz wird von einem Nachtragshaushaltsgesetz für das Jahr 2020 flankiert. Ausgewählte Maßnahmen des Landes:

  • Die Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufgestellt und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorgesehen.
  • Hilfen für Klein- sowie Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige "NRW-Soforthilfe 2020": Die Gewährung von Soforthilfen in Ergänzung zu Bundesprogrammen für die betroffenen Gruppen aus Haushaltsmitteln wird ermöglicht. Kleinunternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten erhalten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro. Daneben wird Nordrhein-Westfalen die Corona-Soforthilfen des Bundes für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige schnellstmöglich weiterreichen.

    Die Soforthilfe des Landes erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

    • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
    • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
    • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

  • Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf fünf Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
  • Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht.
  • Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, gegenüber der NRW.Bank eine globale, einmalig nutzbare Haftungsfreistellung aus dem NRW.Bank-Programm Universalkredit bis zu einer Höhe von fünf Milliarden Euro zu übernehmen.
  • Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
  • Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.

Service für Betriebe in NRW > Antrag für die NRW-Soforthilfe 2020
> Infos zur NRW-Soforthilfe 2020 
> weitere Maßnahmen der NRW-Landesregierung
Steuerliche Maßnahmen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Dafür steht ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung unter finanzverwaltung.nrw.de 

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Sie können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. 

Hotline der NRW-Förderbank Förderbank NRW, Telefon: 0211/917414800
Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen!

Das elektronische Antragverfahren für die Soforthilfen startet am 27. März in den Mittagsstunden.

Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert das Hilfsprogramm des Bundes mit dem "Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz": Der Zukunftsfonds erweitert die Soforthilfen des Bundes  auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte und ergänzt sie um günstige Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten.

Anträge für den Bundes-Zuschuss können von KW 14 an bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Das Sofort-Darlehen des Landes kann bei der Hausbank beantragt werden.

Soforthilfe in Rheinland-Pfalz > Antrag für die Soforthilfe
> Unternehmenshilfe Corona, Hotline: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
> Weitere Infos: s.rlp.de/unterstuetzungkmu 
> Soforthilfe Kredit RLP, Beratung: 06131/6172-1333

Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:

  • Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent): 
    bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.
     
  • Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
    bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.
     
  • Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
    Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.

Bürgschaften und Kredite

Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Darlehensprodukte und Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Der erste Ansprechpartner für Unternehmen sind die Hausbanken, die die Antragstellung bei ISB und Bürgschaftsbank übernehmen.  

Bürgschaften
Das Land unterstützt Unternehmen mit 80-prozentigen Bürgschaften. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz  vergeben. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig. Außerdem gibt es für alle Unternehmen die Möglichkeit, Hilfen der bundeseigenen KfW in Anspruch zu nehmen.Service für Betriebe in Rheinland-Pfalz> Beratungshotline Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB): Hotline: 06131/6172-1333, E-mail: beratung@isb.rlp.de
> Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz  (info@bb-rlp.de, Hotline 06131/62915-65).

 Darlehen
Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen  der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abgedeckt werden.


Steuern

Betroffene Unternehmen können Anpassung der Vorauszahlungen, Stundung von Ertragsteuern, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Finanzämter sind angewiesen, ihr Ermessen großzügig anzuwenden. Hier gibt es weitere Informationen zu steuerlichen Maßnahmen in Rheinland-Pfalz.

Saarland

Soforthilfe

Die Soforthilfe für Kleinunternehmer richtet sich an Unternehmen mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme.

30 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung, je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, alle Angaben sind korrekt.

Das Geld aus dem Landesprogramm steht direkt zur Verfügung. Steht ein vergleichbares Bundesprogramm zur Verfügung, wird sichergestellt, dass Antragssteller ein mögliches Plus zu den Fördersätzen des Bundes zusätzlich bekommen. Wer also im ersten Schritt 3.000 Euro vom Land bekommt, kann in einem zweiten Schritt weiteres Geld vom Bund bekommen, allerdings maximal bis zur Zuschusshöhe des Bundes.Service für Betriebe im Saarland> Soforthilfe
> Hotline: 0681/501-4433 (Montag bis Freitag, 9 - 18 Uhr)
> E-Mail: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
> Infos: corona.wirtschaft.saarland.de

Der Antrag und die Antragsbearbeitung sind so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Wer Soforthilfe braucht, lädt den Antrag herunter, füllt ihn aus, fotografiert oder scannt ihn und schickt ihn an die zentrale Mailadresse des Ministeriums: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de 

Es gilt der Vorrang für die Bundes-Zuschüsse, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen

Zusätzliches Zuschussprogramm für mittlere Unternehmen

Für mittlere Unternehmen über zehn bis 100 Beschäftigte hat das Saarland Mitte April ein zusätzliches Zuschussprogramm aufgelegt. Nach Angaben des saarländischen Wirtschaftsministeriums sieht es drei Stufen vor:

  • Unternehmen bis unter 25 Beschäftigte können bis zu 15.000 Euro bekommen.
  • Unternehmen ab 25 bis unter 50 Beschäftigte können bis zu 20.000 Euro bekommen.
  • Unternehmen ab 50 bis einschließlich 100 Beschäftigte können bis zu 25.000 Euro bekommen.

Wie schon bei der Kleinunternehmer-Soforthilfe handele es sich um Zuschüsse für in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Eine Rückzahlung sei nur erforderlich, wenn sich bei Nachprüfungen herausstelle, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren oder eine Überkompensation des Liquiditätsengpasses vorliege. Voraussetzung für die Hilfe sei zudem, dass das Unternehmen nicht bereits vor dem 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten war. Die Anträge können seit dem 15. April auf der Website des Wirtschaftsministeriums gestellt werden.

Das Wirtschaftsministerium weist aufgrund von betrügerischen Vorfällen in Nordrhein-Westfalen mit Fake-Webseiten noch einmal darauf hin, dass Unternehmensdaten ausschließlich auf dieser Seite eingetragen werden sollten. Das Ministerium bittet Antragstellerinnen und Antragsteller zudem, die Anträge sorgsam und gründlich auszufüllen und nur einmal zu stellen. Nachreichung von Unterlagen oder Korrekturen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Steuern

Um die Liquidität in Unternehmen zu halten, können die Finanzämter Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Hierbei werden an das Vorliegen der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen gestellt. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel in diesen Fällen verzichtet werden. Auch können Steuervorauszahlungen z.B. bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder beim Gewerbesteuer-Messbetrag unkompliziert angepasst werden, wenn die Gewinne bzw. Einkünfte durch die Corona-Pandemie einbrechen.

Darüber hinaus werden bei durch die Corona-Krise Betroffenen keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen sowie keine Säumniszuschläge erhoben. Außerdem wird die derzeitige Ausnahmesituation wegen des Corona-Virus auch im Voranmeldungsverfahren, z.B. bei Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen oder Kapitalertragssteueranmeldungen berücksichtigt. Daher werden Anträge auf Fristverlängerung zur Abgabe von Voranmeldungen wohlwollend geprüft.

Kreditprogramm

Kleine und mittlere Unternehmen können das Kreditprogramm "Sofort-Kredit-Saarland" in Anspruch nehmen.  Mit dem Programm soll die Liquidität der saarländischen Unternehmen im Zuge der Corona-Krise weiter gesichert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) sowie freiberuflich Tätige. Der Kredithöchstbetrag beläuft sich auf bis zu 500.000 Euro. Zur Auswahl stehen zwei Varianten: Es kann einerseits ein Kredit mit einer Laufzeit von sechs Jahren bei grundsätzlich einem tilgungsfreien Anlaufjahr beantragt werden. Zusätzlich steht auch ein Kredit mit Nachrangabrede zur Stärkung des Eigenkapitals des Unternehmens mit einer Laufzeit von zehn Jahren bei fünf tilgungsfreien Anlaufjahren zur Verfügung. Dingliche Sicherheiten sind nicht zu stellen.

Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind bei der Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) verfügbar. Die Antragstellung erfolgt unter Mitwirkung der Hausbank direkt bei der SIKB.

Sachsen

Soforthilfe-Darlehen

Das Programm "Sachsen hilft sofort" ist am 23. März gestartet. Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt, können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Zu den Details erklärt das Wirtschaftsministerium in Dresden:

Mit dem Sofort-Darlehen "Sachsen hilft sofort" stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann. Soforthilfe in Sachsen> Soforthilfe 
> Hotline: 0351/4910-1100

Wer ist antragsberechtigt? Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Zuwendung gewährt werden? Die Zuwendung kann innerhalb von 48 Stunden erfolgen, wenn der Antragsteller zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund war und für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent prognostiziert. Die Rückzahlung des Darlehens muss bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten sein. Darüber hinaus darf das Darlehen nicht zur Umschuldung bestehender Betriebsmittelfinanzierungen gewährt werden.

In welcher Höhe kann ich das Darlehen erhalten? Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht. Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt.

Wo findet man die Antragsformulare und bei wem kann man den Antrag auf das Sachsen-Darlehen stellen? Die Beantragung und Ausreichung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Die Anträge auf Förderung sind bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Der Antragsteller hat die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben. Die SAB stellt die erforderlichen Formulare ab Montag, den 23. März elektronisch bereit.

Wann und wie hat die Rückzahlung zu erfolgen? Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von zehn Jahren zinslos und bis zu 36 Monate tilgungsfrei. Auf Antrag des Unternehmens kann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit mit der SAB eine individuelle Tilgungsvereinbarung getroffen werden. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Wichtig ist, dass das Darlehen nachrangig ausgestaltet ist, also nicht zur Überschuldung führen oder beitragen kann.

Ich nehme bereits andere Entschädigungsleistungen in Anspruch, habe ich dennoch einen Anspruch auf das Soforthilfe-Darlehen? Ansprüche auf Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Versicherungsleistungen für Betriebsunterbrechungen / Betriebsausfall sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sollte während der Laufzeit dieses Programms ein Förderprogramm des Bundes oder der Europäischen Union mit ähnlicher Zielrichtung für die Zuwendungsempfänger in Kraft treten, so sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Für den darüberhinausgehenden Liquiditätsbedarf kann eine Zuwendung nach dieser Richtlinie gewährt werden.

Programm wird auf große Mittelständler ausgeweitet

Am 15. April hat der Freistaat Sachsen sein Soforthilfe-Programm "Sachsen hilft sofort" auch auf mittelständische Unternehmen, die bis zu 100 Mitarbeiter beschäftigen und mehr als eine Million Euro Jahresumsatz erzielen, ausgeweitet. Die Bearbeitung des erweiterten Programms startet am Freitag, dem 17. April. Dann stellt die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) in ihrem Förderportal den elektronischen Förderantrag auch online, kündigt das sächsische Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung an.

Die Unternehmen könnten schon ab dem 16. April die Antragstellung vorbereiten. Dann sei im Internetauftritt der SAB ein Formular für die erforderliche Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch einen unabhängigen Dritten, z. B. eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, verfügbar. Liege diese Bestätigung vor, können die größeren Unternehmen das Soforthilfe-Darlehen ab dem 17. April beantragen. Möglich seien Darlehensbeträge bis zu 100.000 Euro. Die Erweiterung sei ebenfalls zinsfrei und nachrangig, müsse in den ersten drei Jahren nicht getilgt werden. Anschließend haben die Darlehensnehmer sieben Jahre Zeit, um das Geld zurückzuzahlen. 

Neu ist nach Angaben des sächsischen Wirtschaftsministeriums, dass derjenige, der nach drei Jahren die Summe bereits zurückgezahlt hat, einen Bonus von zehn Prozent auf den von ihm aufgenommenen Betrag erhält. Unternehmen, die nicht in der Lage seien, ihre entstandenen Verluste auf Grund der Corona-Pandemie aus dem Jahr 2020 in den ersten drei Jahren nach Aufnahme des Darlehens auszugleichen, bekommen bis zu 20 Prozent erlassen. Die bisherigen Konditionen und Regelungen für Unternehmen bis zu einer Million Euro Jahresumsatz bleiben unverändert. Die neue Bonusregelung gelte aber auch für diese.

Express-Bürgschaften der BBS

Auch die Bürgschaftsbank Sachsen liefert finanzielle Sofort-Hilfe für Unternehmen in Not: erste Express-Bürgschaften während der Corona-Krise wurden bereits am 20. März unbürokratisch vergeben. Sie sollen die Existenzgrundlage von Gewerbetreibenden, HandwerkerInnen und FreiberuflerInnen sichern. 

Andere Darlehen und Bürgschaften

Service für Betriebe in Sachsen> Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB), Beratung kostenlos, Hotline: 0351/4910-1100.

Für alle sächsichen Unternehmen gibt es Fördermöglichkeiten wie zinssubventionierte Liquiditätshilfe-Darlehen, staatliche Bürgschaften und mehr, um Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken. Als Ansprechpartner steht die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos. Telefon: 0351 / 4910-1100.

Auch die Finanzbehörden sollen betroffenen Firmen entgegenkommen. Auf Antrag könnten laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden, teilte das Finanzministerium mit. Fällige Steuerzahlungen ließen sich stunden, Säumniszuschläge könnten erlassen werden. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen könne vorübergehend verzichtet werden, sagte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann im MDR. 

Sachsen-Anhalt

Soforthilfe

In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes hat das Wirtschaftsministerium eine Corona-Soforthilfe eingerichtet, das insbesondere Zuschüsse für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen vorsieht. Die Zuschüsse werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt:

  • bis zu 5 Mitarbeiter: bis zu 9.000 Euro
  • 6 bis 10 Mitarbeiter: bis zu 15.000 Euro
  • 11 bis 25 Mitarbeiter: bis zu 20.000 Euro
  • 26 bis 50 Mitarbeiter: bis zu 25.000 Euro

Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab Montag, 30. März 2020 können sich Unternehmer und Solo-Selbstständige den Antrag auf den Internetseiten der Bank herunterladen. Das Gesamtvolumen beträgt insgesamt 150 Millionen. 

Service für Betriebe in Sachsen-Anhalt> Soforthilfe 
> Hotline 0391/567-4750 (werktags 8.30 - 16 Uhr)
> Investitionsbank Sachsen-​Anhalt
> Bürgschaftsbank Sachsen-​Anhalt

Bürgschaften und Garantien

Für kurzfristige Finanzierungslinien wie Kontokorrentausweitung oder Besicherung der (eigenen) Kreditmittel der Hausbank ist die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt der passende Partner. Das Angebot der Bürgschaftsbank ergänzt damit das Angebot der KfW, die Hausbanken zusätzliche Kreditmittel zur Weiterleitung an die Unternehmen zur Verfügung stellt.  Aktuell beträgt das verfügbare Volumen für Bürgschaften knapp 157 Millionen Euro – damit können rund 300 Millionen Euro an Krediten abgesichert werden.
Expressbürgschaften: Banken und Sparkassen erhalten innerhalb von 3 Bankarbeitstagen die Bürgschaftszusage für Finanzierungen.

Steuerliche Hilfsangebote hat das Finanzministerium bereits angekündigt: Auf Antrag werden laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herab-​ oder ausgesetzt, Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Säumniszuschläge erlassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Jahresende verzichtet.

Schleswig-Holstein

Soforthilfe

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins stellt für Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, die durch die Corona-Einschränkungen in wirtschaftliche Not geraten sind, Soforthilfen als Einmal-Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bereit.Service für Betriebe in Schleswig-Holstein> Soforthilfe
> Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Förderlosten: Jürgen Wilkniß (Mail: juergen.wilkniss@bb-sh.de; Telefon: 0431/5938 -133) und Matthias Voigt (Mail: matthias.voigt@ib-sh.de; Telefon 0431/9905-3330). Diese Ansprechpartner koordinieren die Förderung von IB.SH, MBG und BB-SH und vertreten jeweils alle drei Institute

Kredite

Neben zinslosen Steuerstundungen durch das Finanzministerium hat das Wirtschaftsministerium zusammen mit den Förderbanken die Kredit-Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet. Die  Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft haben ihre Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern. Vor allem das Darlehensprogramm "IB.SH Mittelstandskredit" ist das zentrale Angebot an Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten. Der vom Land garantierten Rahmen wurde von fünf auf zehn Millionen Euro zu verdoppelt.

Finanzministerin Monika Heinold hat steuerliche Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen angekündigt.

Thüringen

Soforthilfe

Solo-Selbständige und kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, die unverschuldet durch die Coronakrise in Not geraten sind, sollen binnen drei Tagen Soforthilfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgezahlt bekommen. Die Einmalzahlung, die bis zu 30.000 Euro betragen kann, soll ausschließlich denjenigen Firmen und Gewerbetreibenden über die ersten Hürden helfen, die in einer existenzbedrohenden Situation sind. Die Auszahlung erfolt über die Thüringer Aufbaubank und gilt zusätzlich zu den Bundeshilfen.Soforthilfe in Thüringen > Soforthilfe

Kredite und Bürgschaften

Es gibt ein ausgeweitetes Bürgschaftsprogramm für alle Thüringer Unternehmer, kleine und mittelständische Unternehmen wie auch Freiberufler erhalten Rückendeckung in der aktuell schwierigen Situation. Die Bürgschaftsrisiken und Wirtschaftshilfen werden durch das Land finanziell abgesicheService für Betriebe in Thüringen> Hotline: 0800/534 56 76 (Mo - Fr: 8 Uhr -18 Uhr, Sa.: 8 Uhr - 13 Uhr)
>
Thüringer Aufbaubank

Zudem sind die Finanzämter in Thüringen angehalten, schnell und unbürokratisch steuerliche Liquiditätshilfen umzusetzen. So können Steuern gestundet werden, Steuervorauszahlungen angepasst und Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt werden. Die Finanzministerin ruft in Schwierigkeiten geratene Unternehmerinnen und Unternehmer auf, sich an ihre berufsständischen Vertretungen und die Thüringer Aufbaubank zu wenden: "Vom freiberuflichen Musiker bis zum Messebauer, Handwerker oder Lieferanten, keine betroffene Unternehmerin und kein Unternehmer wird alleine gelassen."

BundeshilfenInformationen zu Hilfen der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen

Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken Gemeinsames Portal der Deutschen Bürgschaftsbanken: finanzierungsportal.ermoeglicher.de, Hotline: 0800/0008327 (Montags- Freitags von 9 -18 Uhr, Samstags und Sonntags jeweils von 10 -18 Uhr), E-Mail: support@finanzierungsportal.ermoeglicher.de

 

 

Text: / handwerksblatt.de

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