Bundesrat: Kredite fürs Bauen erleichtern!
Der Bundesrat will die Anforderungen an die Vergabe von Wohnimmobilien-Darlehen noch weiter entschärfen.
Nach Kritik aus der Wirtschaft sind die Vorgaben für die Kreditvergabe an Häuslebauer überarbeitet worden. Das Gesetz hatte die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt und war auf Kritik gestoßen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun nachgebessert werden. Die Länderkammer fordert noch mehr Änderungen, als der Bundestag vorgesehen hat.
In einer Stellungnahme vom 10. Februar 2017 äußert der Bundesrat auch die Erwartung, dass sich dadurch die Kreditversorgung für ältere Menschen und Personen mit unregelmäßigem Einkommen verbessern werde.
Noch Klärungsbedarf sehen die Länder vor allem bei der Anschlussfinanzierung sowie Umschuldung von Förderdarlehen. So fordern sie unter anderem, Personen, die solche Darlehen in Anspruch nehmen, von der verschärften Kreditwürdigkeitsprüfung auszunehmen. Wegen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse seien sie in der Regel besonders schutzbedürftig.
Verbraucherfreundlichere Bedingungen
Darüber hinaus könnten die Amortisationsanforderungen von Darlehen nach Ansicht des Bundesrates verbraucherfreundlicher sein. Auch die Rechtssicherheit der Kreditvergabe hält er für verbesserungswürdig. Darüber hinaus fordern die Länder mehr Mitbestimmung. Schließlich hätten sie einen sehr guten Überblick über die jeweiligen Immobilienmärkte. Verordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes erlassen werden, bedürften deshalb auch der Zustimmung des Bundesrates.
Hintergund: Die seit März 2016 geltende EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie hatte die Kreditvergabe für bestimmte Personengruppen verschärft und war deshalb auf Kritik gestoßen. Der nunmehr vorgelegte Gesetzentwurf soll mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung schaffen, enthält Erleichterungen bei der Kreditvergabe für Renovierung und Bau und sieht die Einführung von sogenannten Immobilienverzehrkrediten vor. Dabei handelt es sich um Kredite, die der Alterssicherung dienen.
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der ebenfalls darauf abzielt, die Verschärfungen durch die Umsetzung der europäischen Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie rückgängig zu machen. Der Entwurf wird derzeit noch in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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