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Bilanzrecht: Erleichterung für viele Handwerker

Es sind die kleinen mittelständische Unternehmen, die sich als Gewinner des neuen Bilanzrechts sehen dürfen. Für Ein­zel­kauf­leu­te, die nur einen klei­nen Ge­schäfts­be­trieb un­ter­hal­ten, entfällt die Bilanzierungspflicht jetzt komplett. Auch eine Reihe kleiner Kapitalgesellschaften sind ab sofort von etlichen Prüfungs- und Publizitätspflichten befreit.

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, kurz BilMoG, ist am 29. Mai 2009 in Kraft getreten. Das Gesetz bringt dem Handwerk insgesamt viele Erleichterungen. Vor allem wird das bewährte und einfache HGB-Bilanzrecht im Kern beibehalten. Besonders die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks, die als Einzelkaufleute die neuen Schwellenwerte von 500.000 Euro Jahresumsatz oder 50.000 Euro Jahresgewinn nicht überschreiten, profitieren von der umfangreichsten Reform des Handelsbilanzrechts seit 1985. Sie werden von Buchführungspflichten und der Erstellung eines Inventars nach dem Handelsgesetzbuch vollständig befreit. Damit ist für sie nur noch die Aufstellung einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung nötig.

Aber Achtung: "Ist jedoch nur ein Kriterium überschritten, gilt die handelsrechtliche Bilanzierungspflicht.  Auch das ist aber keine Erleichterung, weil diese Größenmerkmale schon seit 2008 für die Auslösung der steuerlichen Bilanzierungspflicht gelten", sagt Michael Helm, Wirtschaftsprüfer,  Steuerberater und Partner bei Salans in Berlin. Mit anderen Worten: Wer schon vorher den genannten Umsatz oder Gewinn erreicht hat, ist sowieso nach dem Steuerrecht verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen.

Banken werden auch in Zukunft für die Finanzierung eine Bilanz sehen wollen

"Betriebe, die jetzt und in Zukunft keine Bankfinanzierung benötigen, sparen dadurch viel Geld beim Steuerberater", sagt Thorsten Mischnik, Unternehmensberater der Handwerkskammer Düsseldorf. Wer allerdings über eine Finanzierung nachdenkt, der sollte auch weiterhin freiwillig eine Bilanz aufstellen. "Die Banken wollen solche Unterlagen in der Regel sehen", sagt Mischnik, "und ohne die Bilanz könnte es schwieriger werden, einen Kredit zu bekommen." Die Betriebe können also jetzt bei der Bilanz sparen, müssen aber nicht.

Erhebliche Änderungen sieht das Gesetz bei Rückstellungen vor

Wichtig für mittelständische Handwerksbetriebe ist die Frage der Bewertung der angefangenen Arbeiten und der Garantieverpflichtungen für fertige Arbeiten. "Hier sehen die Änderungen vor, dass langfristige Rückstellungen für Gewährleistungen künftig abgezinst zu bewerten sind, also grundsätzlich niedriger. Positiv zu werten ist dagegen, dass dafür die künftig erwarteten Kosten, also einschließlich erwarteter Kosten- und Preissteigerungen, einzubeziehen sind", sagt Steuerexperte Helm. Hier ist also trotz der Änderungen noch Spielraum.

Der deutsche Weg ist ein vorsichtiger

Im Vergleich mit den internationalen Rechnungslegungsstandards  ist die deutsche Bilanzierung eine deutlich vorsichtigere geblieben. Das begrüßt Prof. Wolfgang Schulhoff, Präsident der Düsseldorfer Handwerkskammer: "Es ist gerade vor dem Hintergrund der Finanzkrise wichtig, dass mittelständische Unternehmen auch künftig nach dem bewährten kaufmännischen Vorsichts- und Anschaffungskostenprinzip des Handelsgesetzbuches bilanzieren können." Eine Vorschrift, betriebliches Vermögen nach dem Zeitwert statt wie bisher nach  ursprünglichen Beschaffungskosten zu bewerten, hätte das langfristige Denken in eigentümergeführten Unternehmen bestraft und dem kurzfristigen Gewinnstreben der Kapitalgesellschaften weitere Einfallstore geöffnet. Entsprechende Pläne wurden in letzter Minute entschärft. Hier haben die Unternehmen jetzt ein Wahlrecht.

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Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Erleichterungen bei der Bilanzierung gibt es auch für kleinere Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)  durch die Anhebung der Schwellenwerte um etwa 20 Prozent (siehe unten). Wer als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft wird, der braucht beispielsweise seinen Jahresabschluss nicht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen und muss nur die Bilanz, nicht aber die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Mittelgroße Kapitalgesellschaften können auf eine Reihe von Angaben verzichten, die große Kapitalgesellschaften machen müssen; und sie dürfen Bilanzpositionen zusammenfassen. Die ursprünglich vorgesehene Aktivierungspflicht für eigene Entwicklungskosten (z.B. Patente) und aktive latente Steuern ist nun als Wahlrecht ausgestaltet. "Das verhindert ein weiteres unerwünschtes Auseinanderdriften von Steuer- und Handelsbilanz", begrüßt ZDH-Generalsekretär Hanns Eberhard Schleyer.

Wirtschaftsprüfer Michael Helm erwartet hingegen keine Erleichterungen für kleinere Kapitalgesellschaften durch das BilMoG. "Kleine GmbHs im Handwerk mit typischerweise bis zu 20 Mitarbeitern werden von den Änderungen nur wenig merken, da sie aufgrund der Größe ohnehin regelmäßig nicht durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden müssen." Die Erleichterungen bei der Umrechnung von Fremdwährungen, Aktivierung von selbstgeschaffenen Patenten und die Bildung von so genannten Bewertungseinheiten bei Einsatz von Derivaten komme bei diesen Unternehmen in der Regel nicht vor, so Helm.

Die neuen Regeln können zum Teil schon rückwirkend angewandt werden

Die neuen Regelungen sind erstmalig für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, verbindlich. Die Kriterien zur Befreiung von der Buchführungspflicht für Einzelkaufleute und die neuen Grenzwerte bei Kapitalgesellschaften können sogar schon rückwirkend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2008 angewandt werden.

Die Schwellenwerte für die Größenklassen werden um etwa 20 Prozent angehoben

Als klein gelten künftig solche Kapitalgesellschaften, die nicht mehr als rund 4,8 Mio. Euro Bilanzsumme (bisher vier Mio. Euro), 9,8 Mio. Euro. Umsatzerlöse (bisher acht Mio. Euro), bzw. 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt beschäftigen. Von den Kriterien muss eine Kapitalgesellschaft mindestens zwei erfüllen, um als klein klassifiziert zu werden. Als mittelgroß gelten dann solche Kapitalgesellschaften, die nicht mehr als rund 19,2 Mio. Euro Bilanzsumme (bisher16 Mio. Euro), 38,5 Mio. Euro Umsatzerlöse (bisher 32 Mio. Euro), bzw. 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen.

Text: / handwerksblatt.de

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