Betriebsausgaben: Das können Handwerker absetzen
Vom Briefpapier über die Reparatur von Maschinen bis zur Kfz-Steuer - Unternehmer können fast alles als Betriebsausgaben absetzen. Ein Überblick:
Welche Ausgaben können als Betriebsausgaben abgezogen werden? Die Experten der Germania Steuerberatungsgesellschaft haben eine lange Liste an möglichen Aufwendungen gefunden, die bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden können:
Materialaufwand
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Fremdleistungen von anderen Firmen
- Einkauf von Handelswaren
- Nebenkosten / Fracht / Zölle / Leergut
Personalaufwendungen
- Löhne und Gehälter
- Aushilfslöhne (z.B. Minijobs 400 Euro)
- gesetzliche Sozialabgaben
- Lohnsteuer
- Fahrtkostenerstattung für Personal
Raumkosten für Geschäftsräume
- Miete / Pacht
- Heizung, Gas, Strom Wasser
- Reinigung
- Instandhaltungskosten
- oder alternativ Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis 1.250 €/Jahr
Reparaturen / Instandhaltung
- Reparaturen von Maschinen, von Büroausstattung usw.
- Mietleasing (Kopierer, PC etc)
Kfz-Kosten
- Kfz-Steuer
- Kfz-Versicherung
- Benzin, Diesel
- Reparaturen
- Leasing
- Sonstige Kosten
- oder alternativ pro gefahrenen Kilometer 0,30 € gemäß Fahrtenbuch
Werbe- und Reisekosten
- Inserate, Visitenkarten
- Briefpapier, Flyer etc.
- Geschenke bis 35 €
- Geschäftsessen 70 % der Kosten
- Übernachtungskosten Hotel
- Verpflegungspauschale
Abschreibungen
- geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € sind sofort in einer Summe abschreibungsfähig
- Anschaffungen über 410 € werden über die Nutzungsdauer jährlich als Abschreibung berücksichtigt
Sonstige Kosten
- Verkaufsprovisionen
- Transportkosten
- Geschäftsversicherungen, z.B. Betriebshaftpflicht/Feuer-/Einbruch-
- Diebstahlversicherung
- Rechtschutzversicherung für die Firma
- Beiträge / Gebühren z.B. Handwerkskammer, Innung, IHK
- Gebühren Landratsamt u.ä.
- Porto / Telefon / Bürobedarf
- Fachzeitschriften/-bücher
- Rechtsanwaltkosten
- Steuerberatungskosten
- Werkzeuge / Kleingeräte
- Fortbildungskosten
Quelle: GERMANIA Steuerberatungsgesellschaft
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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