Falls eine Ehe auseinandergeht, steht oft das Geld als Hauptstreitpunkt im Raum. Was Sie dazu wissen sollten.

Falls eine Ehe auseinandergeht, steht oft das Geld als Hauptstreitpunkt im Raum. Was Sie dazu wissen sollten. (Foto: © gstockstudio/123RF.com)

Vorlesen:

Bei einer Scheidung haben Unternehmerfrauen oft das Nachsehen

Betriebsführung

Wenn Unternehmer-Ehen scheitern, haben die Frauen oft das Nachsehen. Das hat Kerstin Titze schon sehr oft erlebt. Den Grund dafür kennt die Fachanwältin für Familienrecht auch: Männer haben keine Skrupel mit harten Bandagen zu kämpfen.

Kein Unterhalt, keine Arbeit, kaum Rente, Schulden bis ans Lebensende - das sind die Folgen, die schlimmstenfalls bei einer Scheidung den Unternehmerfrauen drohen. Deshalb gilt es vorzusorgen - und zwar in guten Zeiten. Die Essener Rechtsanwältin Kerstin Titze hat ihre Erfahrungen gemacht. Und rät Frauen in folgenden Fällen dringend dazu, einen eigenen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen:

  • wenn sie einen Selbstständigen heiraten wollen,
  • wenn sich der Ehemann während der Ehe selbstständig macht oder bereits als Unternehmer tätig ist,
  • wenn der Ehemann einen Ehevertrag mit ihr abschließen will,
  • wenn sie einen Kreditvertrag oder eine Bürgschaft unterschreiben soll oder
  • wenn sie ein Testament machen will oder soll.

Bereits in guten Zeiten sollten Frauen an die Zukunft denken. Doch was ist, wenn die dunklen Wolken schon am Ehehimmel aufgezogen sind? Vorsicht sei angebracht, wenn die Männer aus Kostengründen empfehlen, gemeinsam einen Anwalt aufzusuchen. Die Essener Rechtsanwältin betont: "Anwälte können nicht gleichzeitig die Interessen von zwei Parteien wahrnehmen. Sie werden immer auf der Seite des Mannes sein, weil der ihn bezahlt." Das Geld für einen eigenen Fachanwalt ist nach ihrer Ansicht gut angelegt. Denn die wirtschaftliche Existenz sei bei Unternehmerfrauen in besonderem Maße von der richtigen Vorsorge und den Regelungen abhängig.

"Männer verarmen ganz plötzlich"

"Gut" sei es, wenn die Trennung von der Frau ausgeht. Sie könne sich vorbereiten, sollte dann zum Beispiel von allen wichtigen Unterlagen Kopien machen und an einen sicheren Ort schaffen. Schon schlechter, wenn der Mann die Scheidung anpeilt. Denn die Entwicklung folgt dann nach der Erfahrung von Kerstin Titze nach einer ganz einfachen Regel: "Männer verarmen ganz plötzlich".

Wehrlos seien die Frauen jedoch nicht: Wenn Vermögen verschwindet und sie das dem Gericht glaubhaft machen könne, sei in drei bis vier Tagen ein Arrestverfahren in Gang. Das heißt: Das Vermögen wird dem Zugriff beider entzogen und für den Zugewinnausgleich gepfändet. Hauptwaffe der Unternehmerfrau sei jedoch ihr Einblick in die Finanzen der Firma. Und falls ihr dieser Einblick fehlt, sollte sie ihn auf jeden Fall einfordern: "Das ist kein Misstrauen, sondern Verantwortungsbewusstsein."

"Er lebt wie die Made im Speck und sie bekommt nichts"

Ist die Scheidung in Gang und legt der Mann einen Vorschlag für den Unterhalt auf den Tisch, sollten die Unternehmerfrauen diesen unter keinen Umständen ungefragt akzeptieren. Denn der "Männerunterhalt" liegt nach der Erfahrung von Kerstin Titze immer unter dem Satz, der der Frau eigentlich zusteht: Dabei könne es sich durchaus um 700 bis 1.000 Euro monatlich handeln.

Das schwierigste Kapitel bei der Trennung von Handwerker-Ehen seien nach wie vor die Schwarzeinkünfte. Habe sie Beweise dafür ("Er lebt wie die Made im Speck und sie bekommt nichts"), kann das eine außergerichtliche Einigung erleichtern. Doch Schwarzeinkünfte seien nicht nur schwer zu beweisen, sondern auch ein zweischneidiges Schwert: "Wenn sie die Staatsanwaltschaft einschaltet, wird im schlimmsten Fall die Firma dichtgemacht und ihr Unterhalt ist dann auch weg." Weiß sie von den Schwarzeinkünften und habe sie in der Vergangenheit nichts dagegen unternommen, habe sie sich mitschuldig gemacht. "Es gibt kein einfaches Rezept für diesen Fall", lautet das Fazit von Kerstin Titze.

Das könnte Sie auch interessieren:

Plötzlich ist die Altersvorsorge futsch...

Ein heikles Kapitel sei auch die Altersvorsorge, ein beliebtes Instrumentarium ist bei Selbstständigen die Lebensversicherung. Die Rechtsanwältin warnt: Viele Unternehmerfrauen wiegten sich in Sicherheit, weil sie die Begünstigten dieser Versicherungen sind. Doch wenn der Mann Versicherungsnehmer ist, könne er von einem auf den anderen Tag die Verträge kündigen oder stilllegen – und ihre Altersvorsorge sei dann futsch. Eine weitere Falle: Wenn der Mann als Selbstständiger keine Rentenversicherung hat, muss die angestellte Unternehmerfrau ihre Rentenansprüche mit ihm teilen: "Das passiert ständig." Der Tipp von Kerstin Titze lautet erneut: Die individuelle Beratung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen.

Angesichts des Verhaltens von vielen Unternehmerfrauen verzweifelt Kerstin Titze manchmal an ihren Geschlechtsgenossinnen: "Es ist unfassbar, was Frauen alles tun, um ihren Männern zu gefallen."

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: