Ausweitung der LKW-Maut betrifft auch Handwerksbetriebe
Durch die Ausweitung der LKW-Maut auf Kraftfahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht werden viele Handwerksbetriebe ab dem 01. Oktober 2015 zur Kasse gebeten.
Die LKW-Maut gilt bereits seit dem Jahre 2005 für den Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen ab 12 Tonnen Gesamtgewicht und wurde ursprünglich eingeführt, um den Verkehr aus dem Ausland an den Kosten für den infrastrukturellen Ausbau des deutschen Verkehrsnetzes zu beteiligen. Bisher beschränkte sich die LKW Maut daher auf Bundesautobahnen und stark frequentierte Bundesstraßen. Seit dem 01. Juli wurde das Mautstraßennetz um 1100 Kilometer auf insgesamt 2300 Kilometer ausgeweitet. Dieses vergrößerte Netz an Mautstraßen zählt ab dem 01. Oktober auch für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Da sich die Angabe des zulässigen Gesamtgewichtes auch auf Fahrzeugkombinationen mit Anhängern bezieht, werden in Zukunft auch viele Handwerksbetriebe von dieser Regelung finanziell betroffen sein. Durch die Erweiterung der Gewichtsgrenze sollten Handwerksunternehmen jetzt prüfen, ob und wenn ja, wo die LKW-Maut für sie gilt und welche Maßnahmen im Vorhinein ergriffen werden müssen.
Betriebe unter Zugzwang
Allgemeine Information
Streckennetz Karte
Streckennetz Tabelle
LKW Maut BroschüreHandwerksbetriebe sollten zunächst drei grundliegende Kriterien überprüfen. Sollten diese drei Kriterien zutreffen, muss sich der Handwerksunternehmer für eine Form der Mauterfassung entscheiden. Zuerst muss geprüft werden, ob mautpflichtige Straßen im beruflichen Alltag genutzt werden. In der Servicebox finden Sie eine Karte mit allen verzeichneten mautpflichtigen Straßen in Deutschland. Zweitens muss im Unternehmen überprüft werden, ob die Betriebsfahrzeuge sowie gegebenenfalls entsprechende Anhängerkombinationen die Gewichtsklasse über 7,5 Tonnen überschreiten. Zuletzt stellt sich die Frage, ob die Fahrzeuge nach ihrer Zweckbestimmung beziehungsweise konkreten Nutzung auch mautpflichtig sind. Unter die Mautpflicht fallen Fahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden.
Mautpflicht auch für Anhänger
Durch diese Regelungen betrifft die LKW-Maut auch Handwerksbetriebe, die durch die gelegentliche Nutzung von Fahrzeuganhängern das zulässige Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen überschreiten. Außerdem werden Handwerksunternehmer zur Kasse gebeten, die typischerweise eigene Produkte, Materialien oder Werkzeuge transportieren und somit in den Geltungsbereich des mautpflichtigen Güterverkehrs fallen.
Für Handwerksbetriebe, die alle Kriterien der Mautpflicht erfüllen, muss vor dem 1. Oktober 2015 abgeklärt werden, welche Form der Mauterfassung erfolgen soll. Abgewickelt wird die LKW-Maut nach Auftrag des Bundesverkehrsministeriums von dem privaten Dienstleister Toll Collect, der insgesamt drei Erfassungsmethoden für die Benutzung der Mautstrecken anbietet.
Möglichkeiten der Mauterfassung
Schnellleitfaden zur Anmeldung
Anmeldung via Internet
Anmeldung via Terminal
Anmeldung via "On Board Unit"
Mauttarife
Neben der Anmeldung über das Internet bis zu drei Tagen im Voraus, ist eine Anmeldung über Terminals an ausgewählten Raststätten sowie Tankstellen und der Einbau einer sogenannten "On Board Unit" (OBU) möglich. Handwerksbetriebe, die in Zukunft regelmäßig Abgaben für Mautstrecken entrichten müssen, sollten rechtzeitig über den Einbau einer "On Board Unit" nachdenken. Das Steuergerät zur Mauterfassung wird von der Firma Toll Collect kostenfrei als Mietobjekt zur Verfügung gestellt. Der Unternehmer muss jedoch für den Einbau der OBU, sowie für die Kosten der Ausfallstunden des Fahrzeuges selbst aufkommen. Wer sich für den Einbau entscheidet, sollte sich rechtzeitig bei Toll Collect meldet, da vermutlich vor dem 1. Oktober mit Lieferengpässen zu rechnen sein wird.
Verschieden Organe des Handwerks, wie beispielsweise der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatten vor der Gesetzesänderung Sonderregelungen für Handwerksbetriebe gefordert. Vor allem Handwerksbetriebe mit Fahrzeugkombinationen hätten vor der Mautpflicht verschont werden sollen. Dies wurde jedoch von Seiten der Politik mit der Begründung abgelehnt, dass solche Regelungen nicht mit dem EU-Recht konform gewesen wären.
Text:
Nicolas Gottschalk /
handwerksblatt.de
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