Branchenregister: Die Abzocke geht weiter!
Mit amtlich aussehenden Formularen locken Betrüger-Firmen auch Handwerksunternehmen in die Falle: Statt eines kostenlosen Registereintrags buchen sie teure und sinnlose Online-Einträge.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Vorsicht, Adressbuch-Abzocke!
Und wissen es meistens nicht einmal. Bis dann die Rechnung kommt. Friseurmeister Klaus Scholler aus Mönchengladbach-Rheydt ist entsetzt: 598 Euro soll er zahlen, steht in der Mahnung der "Gewerbeauskunfts-Zentrale" (GWE). Dabei konnte er sich nicht erinnern, mit dieser Firma einen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Wie Scholler sind schon viele Unternehmer auf die Masche der Abzocker hereingefallen: Ein Fax fordert zur Überprüfung der Geschäftsdaten auf, die Formulare wirken auf den ersten Blick wie das amtliche Schreiben einer Behörde. Häufig enthalten sie einen kleinen Tippfehler im Namen. Der Empfänger will diesen Fehler korrigieren und schickt das Fax unterschrieben zurück.
Die meisten der Angeschriebenen übersehen in dem gewollt unübersichtlichen Formular nur leider das Kleingedruckte: In einem Nebensatz stehen dort, dass man mit der Unterschrift einen zweijährigen, teuren Vertrag abschließt.
Irreführend und wettbewerbswidrig
Ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das die Methode der GWE als irreführend und wettbewerbswidrig abstraft, gibt es bereits seit 2012 (Az.: 38 O 148/10). Aber das Unternehmen treibt weiterhin sein Unwesen, diesmal allerdings mit leicht abgeänderten Formularvordrucken.
Auch diverse andere Betrügerfirmen gehen nach demselben Schema vor: Zum Bespiel sind derzeit amtlich aussehende Schreiben im Umlauf, in denen Firmen die kostenpflichtige Registrierung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern angeboten wird. Diese Nummern werden aber ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben, und zwar immer kostenfrei!
Nicht zahlen!
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks rät allen Betroffenen, kein Geld zu zahlen bzw. ein Zahlungsstorno zu veranlassen. Außerdem sollte man Handwerkskammer oder Innung informieren, auch um andere Betriebe zu schützen. Wer einen Mahnbescheid bekommt, sollte Widerspruch gegen die Forderung einlegen und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
"Wir appellieren an die Handwerksbetriebe, nicht voreilig Formulare zu unterschreiben! Im Zweifel stehen die Handwerkskammern ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite," erklärt Siegfried Mühlenweg, Pressesprecher der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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