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Urlaub für Teilzeitkräfte: Wie er berechnet wird

Bei der betrieblichen Urlaubsplanung taucht immer wieder die Frage auf, wie viele Tage ein Mitarbeiter mit Teilzeitjob nehmen darf.

Auch Teilzeitkräfte, Minijobber und arbeitnehmerähnliche Personen haben einen Anspruch auf Urlaub und dürfen dabei nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte. Letzteren stehen mindestens 24 Werktage Urlaub bei einer Sechs-Tage-Woche bzw. 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche zu. Das ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) klar geregelt. Gibt der Arbeitgeber Vollzeit-Mitarbeitern mehr als 24 Tage Urlaub, dürfen Teilzeitkräfte ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann ebenfalls ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu. Bei der Berechnung des Urlaubs von Teilzeitkräften treten aber häufig Fragen auf, erklärt die Firma Ecovis.

Die Mindesturlaubstage einer Teilzeitkraft werden nach einer einfachen Formel berechnet: Der gesetzliche Urlaub von 24 Tagen wird durch die Anzahl sechs geteilt. Das Ergebnis zeigt den Mindesturlaub bei einem Arbeitstag pro Woche. Arbeitet die Teilzeitkraft mehr als nur einen Tag pro Woche, so ist das vorherige Ergebnis mit der Anzahl der Beschäftigungstage zu multiplizieren. Dieses Ergebnis wiederum zeigt den konkreten Mindesturlaub der Teilzeitkraft. Ausschlaggebend bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs ist damit die Anzahl der Tage, an denen der Arbeitnehmer pro Woche im Betrieb die geschuldete Arbeitsleistung erbringt. Nicht relevant ist hingegen die vereinbarte Stundenzahl.

Beispielrechnung 1:
Teilzeitkraft ist an zwei Tagen pro Woche im Betrieb (Sechs-Tage-Woche) beschäftigt.
Der Mindesturlaub nach dem BUrlG berechnet sich damit wie folgt:

24 Tage ./. 6 = 4 Tage (Mindesturlaubstage bei einem Tag Beschäftigung pro Woche)
4 x 2 = 8 (Mindesturlaubstage bei zwei Tagen Beschäftigung pro Woche)

Mit diesen acht Mindesturlaubstagen kann die Teilzeitkraft in Summe ebenso vier bezahlte Urlaubswochen nehmen wie ein in Vollzeit beschäftigter Kollege.

Beispielrechnung 2:
Im Betrieb übliche Urlaubsregelung = 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Teilzeitkraft ist an zwei Tagen pro Woche im Betrieb beschäftigt:

30 Tage ./. 5 = 6 Tage (Urlaubstage bei einem Tag Beschäftigung pro Woche)
6 x 2 = 12 (Urlaubstage bei zwei Tagen Beschäftigung pro Woche)

Praxistipp: Der Urlaub für Teilzeitkräfte lässt sich mit dieser Formel schnell und einfach ermitteln, allerdings müssen einige Details wie tariflich vereinbarte Besonderheiten, anerkannter Grad der Behinderung oder Sonderregelungen beachtet werden. In diesen Fällen ist eine Beratung der beste Weg, um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Text: / handwerksblatt.de

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