(Foto: © bacho12345/123RF.com)

Vorlesen:

So fährt es sich steuerlich am günstigsten

Bei einer privaten Nutzung des Firmenwagens sind Steuern fällig. Dienstwagenfahrer können ihre Privatnutzung pauschal versteuern oder exakt per Fahrtenbuch abrechnen.

Pauschal oder exakt abrechnen – Ein-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch, das sind die beiden Alternativen bei der Besteuerung einer privaten Nutzung von Dienstwagen. Beide Methoden haben Stolperfallen. Wer beispielsweise darauf besteht, seinen Firmenwagen ausschließlich dienstlich und damit steuerfrei zu nutzen, sollte ein privates Fahrzeug besitzen.

Ein-Prozent-Methode

Denn die Finanzgerichte machen es sich einfach und setzen voraus, dass ohne Privatwagen der Betriebsinhaber sein Dienstfahrzeug automatisch privat einsetzt. Ein Bekenntnis, privat ausschließlich auf öffentliche Verkehrsmittel zu setzen, reicht nicht. Das sollten Betroffene durch Tickets, Taxi-Quittungen oder Monatskarten nachweisen können. Welche Besteuerung der Fahrten dann individuell am günstigsten ist, sollte jeder für sich oder mit seinem Steuerberater durchrechnen. Dazu muss man die gefahrenen Kilometer, den privaten Anteil daran, den Aufwand für das Führen eines Fahrtenbuchs, die Entfernung zwischen Arbeit und Wohnung, das Fahrzeug selbst kennen. Wer sich dann für die Ein-Prozent-Methode oder ein Fahrtenbuch entschieden hat, kann zwar wechseln – aber immer nur zu Beginn eines neuen Jahres.

Klar ist, dass ein Fahrtenbuch zwar die genaueste, aber auch die aufwendigste Methode ist, um zwischen dienstlicher und privater Nutzung zu unterscheiden. Mehr noch: Zusätzlich muss der Fahrer auch noch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sowie Familienheimfahrten gesondert kennzeichnen. Hinzu kommen im Fahrtenbuch die obligatorischen Angaben zu den Dienstfahrten, also Datum, Kilometerstand, Ziel bzw. Route inklusive Umwege, Zweck der Reise und den Geschäfts- oder Gesprächspartnern.

Listenpreise für Gebrauchtwagen

Immerhin lässt sich dieser Aufwand durch elektronische Fahrtenbücher minimieren. So gibt es beispielsweise von Anbietern wie Lexware oder Vimcar kleine Stecker, die automatisch jede Fahrt aufzeichnen. Allerdings sollten die keine nachträglichen Manipulationen zulassen, weil das Finanzamt sie sonst nicht anerkennt. Und wenn der Fiskus das Fahrtenbuch ablehnt, müssen Betroffene ihren Privatanteil automatisch nach der Ein-Prozent-Methode versteuern.

Das könnte Sie auch interessieren:

Diese ist zwar einfach, aber nicht immer die günstigste. Denn nach dieser Methode müssen Steuerzahler jeden Monat ein Prozent des Listenpreises inklusive Mehrwertsteuer als geldwerten Vorteil ansetzen, egal zu welchem Preis seine Firma den Wagen gekauft hat. Auch für Gebrauchtwagen gilt immer der Listenpreis des Neuwagens. Hinzu kommen noch monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Ein Freifahrtschein für jedes beliebige Fahrzeug als Dienstwagen ist die Steuer auch nicht – das Fahrzeug sollte schon in den Augen des Finanzamts angemessen sein. Eine Nobelkarosse stört den Fiskus oft dann, wenn die wirtschaftliche Lage des Betriebs nicht rosig ist oder sich der Chef für einen edlen Sportwagen oder ein überdimensioniertes SUV entschieden hat. Meist landen diese Fälle vor Gericht – und da hat sich das Finanzamt bislang als durchsetzungsstärker erwiesen.

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: