Den finanzierten VW kann man zurückgeben, wenn die Bank geschludert hat.

Den finanzierten VW kann man zurückgeben, wenn die Bank geschludert hat. (Foto: © trevorbenbrook/123RF.com)

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Widerrufsjoker für Autokäufer: Neue Urteile

Die Kredit­verträge der VW Bank sind fehler­haft und können damit auch Jahre später noch widerrufen werden. Das sagen nun auch die Landgerichte Ellwangen und München I.

Die VW Bank hätte ihre Kunden genauer über das Recht zur Kündigung der Kredit­verträge informieren müssen, sagen inzwischen vier Gerichte. Deshalb können enttäuschte Käufer, die ihren Wagen mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasing­vertrag finanziert haben, den sogenannten "Widerrufsjoker" zücken. Das heißt, sie dürfen den Vertrag zeitlich unbe­schränkt widerrufen und erhalten dann Anzahlung und Raten zurück. Im Gegen­zug müssen sie das Fahrzeug zurück­geben.

Das Landgerichten Berlin hatte bereits zugunsten der Käufer geurteilt (Landgericht Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2017, Az. 4 O 150/16 ), ebenso das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17).

Jetzt haben zwei weitere Gerichte entschieden.

Fall 3, Land­gericht Ellwangen: 
Es ging um eine Finanzierung für einen fast 32.000 Euro teuren Gebraucht­wagen. Laut Gericht fehlten Informationen zum Recht des Kreditnehmers, den Vertrag auch aus wichtigem Grund und nicht nur ordentlich zu kündigen. Der Widerruf des Kredit­vertrags war daher auch Jahre nach Vertrags­schluss noch wirk­sam. Der Auto­käufer erhält jetzt alle seine bisherigen Zahlungen mit Ausnahme der Zinsen zurück. Allerdings muss er sich eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Nur wenn die Belehrung über das Widerrufs­recht nicht richtig ist, entfalle die Pflicht zur Nutzungs­entschädigung, argumentierte das Gericht. Die sei jedoch richtig gewesen. Nur bei den Pflicht­angaben seien der Bank Fehler unter­laufen. (Urteil vom 25. Januar 2018, Az. 4 O 232/17, nicht rechts­kräftig). 

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Fall 4, Land­gericht München I: 
Auch das Land­gericht München I kam zum Ergebnis: Die VW Bank hat ihre Kunden nicht genau genug über das Recht zur Kündigung der Verträge informiert (Urteil vom 9. Februar 2018, Az. 29 O 14138/17, nicht rechts­kräftig). 

Hintergrund: Banken sind beim Abschluss von Finanzierungsverträgen mit Verbrauchern verpflichtet, ihre Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren. Geschieht das nicht nicht oder fehlerhaft, kann der Kunde zeitlich unbeschränkt widerrufen. Diese Regelung wird oft als Widerrufsjoker bezeichnet, bekannt bisher vor allem bei Immobilienkrediten. Aber auch Autokredite und Leasingverträge sind zeitlich unbeschränkt widerrufbar, wenn die Bank den Kunden falsch belehrt hat. Betroffen sind Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Das Widerrufsrecht besteht nicht nur für "Schummeldiesel", es steht jedem Verbraucher zu, der fehlerhaft belehrt wurde. Deshalb ist es auch für Dieselfahrer interessant, die zukünftig mit einem Fahrverbot in Großstädten rechnen müssen.

Quelle: Stiftung Warentest

Text: / handwerksblatt.de

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