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HWK Trier | November 2024
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Den finanzierten VW kann man zurückgeben, wenn die Bank geschludert hat. (Foto: © trevorbenbrook/123RF.com)
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März 2018
Die Kreditverträge der VW Bank sind fehlerhaft und können damit auch Jahre später noch widerrufen werden. Das sagen nun auch die Landgerichte Ellwangen und München I.
Die VW Bank hätte ihre Kunden genauer über das Recht zur Kündigung der Kreditverträge informieren müssen, sagen inzwischen vier Gerichte. Deshalb können enttäuschte Käufer, die ihren Wagen mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben, den sogenannten "Widerrufsjoker" zücken. Das heißt, sie dürfen den Vertrag zeitlich unbeschränkt widerrufen und erhalten dann Anzahlung und Raten zurück. Im Gegenzug müssen sie das Fahrzeug zurückgeben.
Das Landgerichten Berlin hatte bereits zugunsten der Käufer geurteilt (Landgericht Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2017, Az. 4 O 150/16 ), ebenso das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17).
Jetzt haben zwei weitere Gerichte entschieden.
Fall 3, Landgericht Ellwangen:
Es ging um eine Finanzierung für einen fast 32.000 Euro teuren Gebrauchtwagen. Laut Gericht fehlten Informationen zum Recht des Kreditnehmers, den Vertrag auch aus wichtigem Grund und nicht nur ordentlich zu kündigen. Der Widerruf des Kreditvertrags war daher auch Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam. Der Autokäufer erhält jetzt alle seine bisherigen Zahlungen mit Ausnahme der Zinsen zurück. Allerdings muss er sich eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Nur wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht richtig ist, entfalle die Pflicht zur Nutzungsentschädigung, argumentierte das Gericht. Die sei jedoch richtig gewesen. Nur bei den Pflichtangaben seien der Bank Fehler unterlaufen. (Urteil vom 25. Januar 2018, Az. 4 O 232/17, nicht rechtskräftig).
Fall 4, Landgericht München I:
Auch das Landgericht München I kam zum Ergebnis: Die VW Bank hat ihre Kunden nicht genau genug über das Recht zur Kündigung der Verträge informiert (Urteil vom 9. Februar 2018, Az. 29 O 14138/17, nicht rechtskräftig).
Hintergrund: Banken sind beim Abschluss von Finanzierungsverträgen mit Verbrauchern verpflichtet, ihre Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren. Geschieht das nicht nicht oder fehlerhaft, kann der Kunde zeitlich unbeschränkt widerrufen. Diese Regelung wird oft als Widerrufsjoker bezeichnet, bekannt bisher vor allem bei Immobilienkrediten. Aber auch Autokredite und Leasingverträge sind zeitlich unbeschränkt widerrufbar, wenn die Bank den Kunden falsch belehrt hat. Betroffen sind Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Das Widerrufsrecht besteht nicht nur für "Schummeldiesel", es steht jedem Verbraucher zu, der fehlerhaft belehrt wurde. Deshalb ist es auch für Dieselfahrer interessant, die zukünftig mit einem Fahrverbot in Großstädten rechnen müssen.
Quelle: Stiftung Warentest
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