Eine andere rechtliche Beurteilung ist möglich, falls Verbraucher mit einer großen Zahl von SMS konfontiert werden oder die Zahlungsaufforderungen nachts erhalten.

Eine SMS mit einer unberechtigten Mahnung zu senden, ist nicht erlaubt. (Foto: © ra2studio/123RF.com)

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Zahlungsaufforderung geht auch per SMS

Eine Mahnung per SMS ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm grundsätzlich zulässig – aber nur bei berechtigten Forderungen.

Eine Inkassofirma schickte einer Verbraucherin eine Zahlungsaufforderung per SMS. Das Oberlandesgericht Hamm erklärte das für grundsätzlich zulässig. In diesem Fall war die SMS es aber nicht, weil die Forderung unberechtigt war. Das Oberlandesgericht Hamm gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt. 

Der Fall

Das Inkassounternehmen Riverty hatte einer Verbraucherin zwei Mahnungen wegen einer angeblichen Bestellung bei Amazon geschickt. Kurz vor Ende der gesetzten Zahlungsfrist sendete das Unternehmen eine SMS: "Ihre Zahlungsfrist läuft ab! Zahlen Sie am besten noch heute. Hier Ihr Link zur Online-Zahlung: […]", hieß es darin. Tatsächlich hatte die Frau nie einen Kaufvertrag abgeschlossen, die Forderung existierte gar nicht

Das Urteil

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm gab den Verbraucherschützern größtenteils Recht. Die SMS enthalte die unwahre und irreführende Behauptung, die Frau hätte mit Amazon einen Kaufvertrag abgeschlossen. 

Gerade beim Erwerb geringwertiger Waren im Internet sei nicht auszuschließen, dass Verbraucher nach Erhalt der unberechtigten Zahlungsaufforderung annehmen, sie hätten den behaupteten Vertrag versehentlich abgeschlossen oder könnten sich nicht mehr daran erinnern. Das könne sie dazu veranlassen, die unberechtigte Forderung zu bezahlen.

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Mahnung per SMS grundsätzlich zulässig

Heutzutage sei der Erhalt einer SMS nicht anders zu beurteilen als etwa der Erhalt einer E-Mail. Sie stelle grundsätzlich keinen unzumutbaren Eingriff in die Privatsphäre des Empfängers dar. Im Gegensatz zu Telefonanrufen könnten Empfänger einer SMS zudem selbst bestimmen, wann sie diese zur Kenntnis nehmen möchten. Die Richter deuteten jedoch an, dass eine andere rechtliche Beurteilung möglich sei, falls Verbraucher mit einer großen Zahl von SMS konfrontiert werden oder die Zahlungsaufforderungen nachts erhalten. 

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 7. Mai 2024, Az. I-4 U 252/22 (rechtskräftig)

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Text: / handwerksblatt.de

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