Foto: © Alexander Sell/MWVLW RLP
HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Im engen Austausch mit der Landesregierung organisieren die Handwerkskammern unbürokratische Hilfen und Beratung. (Foto: © petrol/123RF.com)
Vorlesen:
Starkregen und Unwetter haben auch viele Handwerker zu spüren bekommen. Lesen Sie hier, was betroffene Betriebe jetzt beachten sollten.
Die Auswirkungen der Katastrophe haben auch viele Handwerksbetriebe schwer getroffen. Die Handwerkskammern in NRW und Rheinland-Pfalz stimmen sich derzeit auch mit den Landesregierungen über mögliche Unterstützungs- und Beratungsangebote für betroffene Mitgliedsbetriebe ab.
Das sollten Betroffene beachten:
Erst nach offizieller Freigabe das Gelände/Gebäude betreten!
Machen Sie eine Schadensauflistung und dokumentieren Sie dabei präzise alle Einzelschäden:
Nachfolgende Versicherungen könnten eventuell Schäden decken:
Die Schäden soweit möglich mindern! Auch wenn Sie versichert sind, sind Sie verpflichtet, den Schaden zu mindern und alles Zumutbare zu veranlassen.
Beachten Sie die Bedingungen und Klauseln Ihrer Versicherungsverträge
Beschädigte Gegenstände vorerst aufheben (Versicherung Gelegenheit zur Besichtigung geben).
Vor der Reparatur Kostenvoranschlag einholen und von Versicherung freigeben lassen.
Eigenleistung mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit dokumentieren (z. B. Aufräumarbeiten, Reparaturen).
Stimmen Sie mit Ihrer Versicherung eine Abschlagszahlung ab!
Vor den möglicherweise existenzbedrohenden Folgen kann man sich schützen, indem man im Vorfeld entsprechende Versicherungen abschließt.
Die Gebäudeversicherung versichert das Betriebsgebäude inklusive des Grundstücks gegen Feuer, Sturm, Hagel sowie Leitungswasserschäden. Zusätzlich können in einer Elementarversicherung Schäden z. B. durch Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau, Hochwasser, Erdrutsche, Erdsenkung und Erdbeben abgedeckt werden.
Die Unwetterhäufigkeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die sogenannten Elementarschäden – beispielsweise aufgrund von Hochwasser – verursachen jährlich Schäden an Gebäuden in enormer Höhe. Ein Großteil aller Versicherten ist hierfür nicht ausreichend abgesichert.
Damit Ihr Risiko minimiert wird, sollte Ihre Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung – auch Naturgefahrenversicherung genannt – beinhalten. Der Basisschutz allein deckt diese Schäden nicht ab. Die erweiterte Naturgefahrenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen. Folgende Kosten werden beispielweise durch die Elementarversicherung übernommen:
Wichtig ist auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese dient der Absicherung von Vermögensschäden bzw. Betriebskosten, die durch "Zwangspausen" (wie jetzt durch Elementarschäden) im Betriebsablauf entstehen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung versichert bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes die laufenden Kosten wie Löhne, Gehälter, Pacht und Zinsen. Sie ist im Regelfall nur in Kombination mit entsprechenden Sachversicherungen abzuschließen.
Auch die Umweltschadenhaftpflichtversicherung ist von großer Bedeutung. Durch Umweltvorschriften kann der Betriebsinhaber für durch den Betrieb verursachte Umweltschäden haftbar gemacht werden. Grundsätzlich besteht für Schäden durch Einwirkungen auf Boden, Luft und Wasser (z.B. durch austretendes Heizöl, Maschinenöl oder Chemikalien) im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz.
HochwasserHandwerkskammern helfen Betroffenen der Hochwasser-Katastrophe. > Hier mehr lesen!
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