Ab sofort entscheidet die Innungsmitgliedschaft über die Zugehörigkeit zum Baugewerbe.

Ab sofort entscheidet die Innungsmitgliedschaft über die Zugehörigkeit zum Baugewerbe. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Tarifpolitik: Bau und Nebengewerke endlich einig

Die tarifliche Abgrenzung zwischen Bau und Ausbaugewerbe steht. Die Verbände haben sich nach langen Verhandlungen geeinigt. Vor allem wegen der Soka-Bau gab es hier oft Streit.

Die Tarifpartner der Bau- und Ausbauverbände haben sich auf eine bessere Koordinierung ihrer tarifpolitischen Arbeit verständigt, teilt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit. Am 15. Oktober 2017 schlossen sie eine Verbändevereinbarung, um für tarifgebundene Bau- und Ausbaubetriebe zu klären, welche tariflichen Branchen-Regelungen für ihre Mitarbeiter gelten sollen.

Vor allem wegen der Mindestlöhne und Sozialkassenbeiträge gab es bislang oft Unklarheiten. Bisher mussten derartige Streitigkeiten in langen und teuren Gerichtsverfahren geklärt werden oder führten zu Einsprüchen und Verzögerungen bei Allgemeinverbindlicherklärungen.

Die Vereinbarung betrifft die Gewerke der Dachdecker, der elektro- und informationstechnischen Handwerke, der Gerüstbauer, der Maler und Lackierer, des Metall-Handwerks, der Tischler und Schreiner, der Raumausstatter, des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks sowie das Baugewerbe und die Bauindustrie. Auf Gewerkschaftsseite sind die IG Bau und die IG Metall beteiligt.

Die Vereinbarung enthält eine ganze Reihe von Elementen, um künftig Auseinandersetzungen, die sich aus der branchenbezogenen Abgrenzung untereinander ergeben, zu vermeiden und offene Fragen einvernehmlich zu lösen.

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Dazu zählen 
- ein Verfahren zur Koordinierung der Geltungsbereiche der jeweiligen Tarifverträge,
- die Einbeziehung der Tarifvertragsparteien bei Konflikten von tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen mit Sozialkassen,
- ein Konsultationsverfahren der Soka-Bau zur Regelung unklarer Abgrenzungsfragen
- sowie die Bereitschaft der Sozialkassen des Maler- und Lackiererhandwerks (Die Malerkasse), des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach), des Gerüstbauerhandwerks (Soka Gerüstbau) und des Steinmetzhandwerks (ZVK Steinmetz) im Bedarfsfall entsprechende Verfahrensvereinbarungen zu treffen,
- neue Abgrenzungskriterien für das Elektro-, Metall-, SHK- sowie Tischler- und Schreiner-Handwerk, die zeitnah tarifvertraglich umgesetzt werden sollen.

Künftig Auseinandersetzungen vermeiden

Mit dieser tarifpolitischen Koordination betreten die beteiligten Tarifpartner Neuland und wollen so einen Beitrag zur Stärkung der Tarifautonomie leisten, erklärte der ZDH. Sie schafft für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit, vermeidet unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen und trägt dazu bei, die Zusammenarbeit der Verbände der Ausbau- und Baugewerke weiter zu festigen.

Die Einigung war unter Moderation des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk (UDH) zustande gekommen.

Hintergrund: Wer ist Baubetrieb und wer nicht? Diese Frage entzweit die Verbände, denn sie entscheidet über die Beitragspflicht zur Soka-Bau. Die Verbände der Ausbaugewerke haben bislang tarifvertraglich ausgehandelt (sogenannte große Einschränkungsklausel), dass ihre Mitgliedsbetriebe grundsätzlich nicht den Bau-Tarifverträgen damit auch nicht der Soka-Bau unterfallen. Dennoch haben Betriebe des Baunebengewerbes seit vielen Jahren erhebliche Probleme, sich gegen die Bau-Tarifverträge abzugrenzen. 

Foto: © auremar/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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