Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Rechnung zu hoch? (Foto: © yozayo/123RF.com)
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Arbeitet ein Handwerker auf Stundenlohnbasis, müssen auf der Rechnung der Stundensatz und die Arbeitsstunden stehen. Hat er unwirtschaftlich gearbeitet, darf der Kunde den Betrag kürzen.
Der Handwerker muss in seiner Rechnung erklären, wie hoch der Stundensatz ist und wie viele Stunden er gebraucht hat. Wenn die Stundenlohnarbeiten unwirtschaftlich sind, kann der Auftraggeber den Preis mindern. Denn der Handwerker hat die Pflicht zu einer wirtschaftlichen Betriebsführung, sagt der Bundesgerichtshof.
Daran ändert sich auch nichts, wenn der Kunde vorher einen Stundenzettel unterzeichnet hat. Denn durch die Unterschrift bestätigt der Auftraggeber nur, dass die aufgelisteten Stunden geleistet wurden.
Bei einem Rechtsstreit trägt zwar der Auftraggeber die Beweislast für die Unwirtschaftlichkeit des Aufwandes. Der Unternehmer muss aber genügend Informationen geben, dass sich der Kunde mit der Wirtschaftlichkeit des Aufwandes im Einzelnen auseinandersetzen kann.
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"Handwerker sollten bereits im Stundenzettel die notwendigen Informationen geben und auch vor Gericht nicht zu zurückhaltend damit umgehen", empfiehlt Rechtsanwältin Sabine Schönewald, Abteilungsleiterin bei der Handwerkskammer zu Köln.
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