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Ländlicher Raum: Auch kleine Betriebe fördern

Die Fördermöglichkeiten im ländlichen Raum sollen auch auf Betriebe außerhalb der Landwirtschaft ausgeweitet werden. Das Handwerk begrüßt den Beschluss des Bundesrates.

Der Bundesrat hat der Weiterentwicklung der "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)" zugestimmt. Künftig könnten auch Betriebe außerhalb der Landwirtschaft davon profitieren.

Das deutsche Handwerk begrüßt, dass mit der Bundesratszustimmung zur Ausweitung der Förderung im ländlichen Raum jetzt auch kleinere und mittlere Handwerksbetriebe die Möglichkeit zur Förderung erhalten. Das sei ein wichtiger Schritt, der dazu beitragen wird, die ländlichen Räume insgesamt zu stärken und als Lebens- und Wirtschaftsräume auch in der Zukunft zu erhalten, so Generalsekretär Holger Schwannecke. "Gerade die kleinen und mittelgroßen Betriebe des Handwerks bieten für die ländlichen Räume eine große Chance, um Wertschöpfung und Lebensqualität vor Ort zu sichern und weiterzuentwickeln."

Zielgerichtete Instrumente für die ländlichen Räume entwickeln

Aus diesem Grund habe sich das Handwerk seit Langem dafür eingesetzt, den Aufgabenkatalog der GAK um die Zielbestimmung "ländliche Entwicklung" zu ergänzen. Auf dieser Basis können in Zukunft zielgerichtete Instrumente für die ländlichen Räume entwickelt werden, die Infrastruktur und Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern.

Nun muss das Verfahren zur Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat zeitnah zum Abschluss gebracht werden, damit die sich daraus bietenden Chancen schnell in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden können. 

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Lagebedingte Nachteile ausgleichen

Möglich wären künftig neben Maßnahmen, mit denen die Infrastruktur und Standortbedingungen verbessert werden, auch flexible Unterstützungsinstrumente für nichtlandwirtschaftliche Betriebe ohne die starre Bindung an das Kriterium der "Grundversorgung", heißt es aus dem Berliner Haus des Handwerks. Zudem könnten zukünftig in die Gemeinschaftaufgabe neben Kleinstbetrieben bis zehn Beschäftigte auch mittelständische Unternehmen einbezogen werden.

Diesen könnte dann dabei geholfen werden, Investitionshürden zu überwinden und den Ausgleich lagebedingter Nachteile zu flankieren, so ZDH-Generalsekretär Schwannecke. Das alles würde dazu beitragen, Arbeitsplätze im ländlichen Raum aufzubauen, Innovationen umzusetzen und das branchenübergreifende Zusammenarbeiten auf dem Land zu fördern.

Nur wenn die ländlichen Gebiete als attraktive Lebens- und Wirtschaftsräume gestärkt und gesichert würden, könne die Wirtschaftskraft des ganzen Landes langfristig erhalten und könnten die Probleme der zunehmend überlasteten Ballungsräume bewältigt werden.

Quelle: ZDH

Text: / handwerksblatt.de

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