Das Land Brandenburg will Handwerksmeisterinnen und -meister ermuntern, einen Betrieb zu übernehmen. 10.000 Handwerker im Land suchen aktuell einen Nachfolger für ihren Betrieb.

Das Land Brandenburg will Handwerksmeisterinnen und -meister ermuntern, einen Betrieb zu übernehmen. 10.000 Handwerker im Land suchen aktuell einen Nachfolger für ihren Betrieb. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Brandenburg: Jetzt 12.000 Euro Gründungsprämie für Meister!

Handwerksmeister in Brandenburg bekommen jetzt 12.000 Euro Gründungsprämie, wenn sie einen Betrieb gründen oder übernehmen. Wer Ausbildungs- und Arbeitsplätze schafft, erhält sogar deutlich mehr Geld. Bislang lag die Basisförderung bei 8.700 Euro.

Handwerksmeisterinnen und -meister, die einen Betrieb im Land Brandenburg gründen, eine Beteiligung eingehen oder ein Unternehmen im Handwerk übernehmen, können ab sofort eine einmalige Meistergründungsprämie von bis zu 12.000 Euro erhalten, darauf weist die Handwerkskammer Cottbus hin. Bislang lag die maximale Summe für die Basisförderung bei 8.700 Euro.

Wenn der Gründer oder Nachfolger zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, gibt es in einer zweiten Stufe noch einmal bis zu 5.000 Euro (statt bisher 3.300 Euro) obendrauf. Wird dieser Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt, erhöht sich die Fördersumme noch einmal und beträgt dann maximal 7.000 Euro.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie entschloss sich das Wirtschaftsministerium zu einer Änderung der Richtlinie vor der eigentlichen Frist. "Wir wollen damit einen noch stärkeren Anreiz schaffen, auch in diesen schwierigen Zeiten einen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu übernehmen", erklärte der brandenburgische Wirtschaftsminister Jörg Steinbach.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Fördervoraussetzung der erstmaligen Selbstständigkeit nach bestandener Meisterprüfung oder Feststellung der vollen Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation innerhalb von drei Jahren entfällt.
  • Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro.
  • Die Höhe der einmaligen Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 5.000 Euro bzw. 7.000 Euro bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau.
  • Die Laufzeit der Richtlinie verlängert sich um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021.

Anträge auf den Zuschuss sind bis Ende 2021 möglich

Die Handwerkskammern des Landes Brandenburg begrüßen die Neuregelung. Robert Wüst ist Präsident des Brandenburgischen Handwerkskammertages und der Handwerkskammer Potsdam. Er sagt: "Die Erhöhung der Meistergründungsprämie ist das richtige Signal, um in turbulenten Zeiten Gründungen und Nachfolgen im Handwerk zu unterstützen."

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Der Antrag auf Meistergründungsprämie ist jetzt auch nicht mehr an die bisherige Dreijahresfrist gekoppelt. "Jetzt können auch Meister, die ihren Meisterabschluss vor mehr als drei Jahren bestanden haben, die Prämie für ihr Gründungsvorhaben beantragen", erklärt Wüst. 

Anträge Den Antrag für das Förderprogramm Meistergründungsprämie Brandenburg erhalten Sie über die Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Nachdem man den Antrag ausgefüllt hat, schickt man ihn an die Investitionsbank des Landes Brandenburg, Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam. Anträge können auch über das Kundenportal der ILB gestellt werden. Die Mitarbeiter der ILB und der zuständigen Handwerkskammer helfen dabei und beantworten Fragen.

Nachfolger dringend gesucht

Da jährlich mehr als 1.000 Handwerksbetriebe im Land einen Nachfolger suchen, würden gut ausgebildete und motivierte Meisterinnen und Meister dringend gebraucht, so Wüst. "Mit der Meistergründungsprämie setzt die Politik einen finanziellen Anreiz, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder einen bestehenden Betrieb zu übernehmen. So werden Ausbildung und Beschäftigung im Land weiter garantiert und die Zukunft des brandenburgischen Handwerks gesichert."

Meisterboni Eine Übersicht aller Bundesländer, die den erfolgreichen Abschluss einer Fortbildung honorieren, finden Sie in dem Online-Beitrag "Vom Meisterbonus bis zur Aufstiegsprämie" auf handwerksblatt.de.

"Starkes Handwerk ist wichtig für Brandenburg"

Die Meistergründungsprämie ist im Land Brandenburg im Herbst 2015 eingeführt worden. 2019 wurden die Zugangsvoraussetzungen noch einmal verbessert. Die bis jetzt gültige Richtlinie wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Eine Verlängerung stand außer Frage.

Im brandenburgischen Handwerk mit seinen fast 40.000 Betrieben steigt bereits seit mehreren Jahren die Zahl anstehender Unternehmensnachfolgen. Für immer mehr Unternehmen wird allerdings kein Nachfolger gefunden – eine bundesweit zu verzeichnende Entwicklung. Mit der Meistergründungsprämie will Brandenburg gegensteuern.

Unternehmensnachfolge hat eine große Bedeutung im Land

"Ein starkes Handwerk ist wichtig für Brandenburg – als Innovationstreiber, als Arbeitgeber und als Ausbilder. Der Zuschuss soll dazu beitragen, den Unternehmensbestand im Handwerk zu sichern", erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach. "Gerade für ein Flächenland wie Brandenburg, in dem sich die demografische Entwicklung stark auswirkt, hat die Unternehmensnachfolge große Bedeutung", so der Minister.

Dies gelte umso mehr für Meisterbetriebe, in denen überwiegend die Ausbildung stattfindet. "Diese Betriebe binden nicht nur Fachkräfte, sie wirken vor Ort auch dem zunehmenden Fachkräftemangel in allen Teilen des Landes entgegen und erhalten damit Wirtschaftskraft. Zudem entstehen durch Neugründungen qualifizierter und motivierter Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister neue Arbeits- und Ausbildungsplätze", betonte Minister Steinbach.

Quelle: Handwerkskammer Cottbus

Text: / handwerksblatt.de

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