Ausbildung - das geht auch in Teilzeit!
Die Teilzeitausbildung führt in Deutschland eher ein Schattendasein. Bedauerlich für junge Eltern oder pflegende Angehörige, denen damit das berufliche Fortkommen erschwert wird.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Einstieg in die Ausbildung
Wer sich um ein kleines Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert, ist oft in Zeitnot. Eine Ausbildung ist parallel trotzdem möglich, nämlich in Teilzeit. Bei einem "berechtigten Interesse" (Paragraf 8 Berufsbildungsgesetz) darf der Stundenumfang während der Ausbildung kleiner ausfallen. Damit die Lehre innerhalb der regulären Ausbildungsdauer abgeschlossen werden kann, sollte die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 25 und 30 Stunden liegen.
Kann der Azubi nur um die 20 Stunden investieren, verlängert sich die Ausbildungsdauer um bis zu 50 Prozent der regulären Ausbildungszeit. In beiden Fällen sind der Berufsschulunterricht und die Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung schon inbegriffen. Will sagen: Der Teilzeit-Azubi ist weniger im Betrieb als sein Kollege in Vollzeit.
Teilzeit-Ausbildung muss beantragt werden
Die Ausbildung in Teilzeit absolvieren zu dürfen, muss bei der Handwerkskammer beantragt werden. "Ein formloses Schreiben reicht aus", versichert Kai Thomaschewski, Ausbildungsberater der Handwerkskammer Dortmund. Allerdings muss das "berechtigte Interesse" begründet und nachgewiesen werden. Eltern können beispielsweise eine Geburtsurkunde des Kindes oder pflegende Angehörige eine Bescheinigung der Krankenkasse vorlegen.
Weniger Stunden bedeuten auch weniger Geld. Der Betrieb darf die Ausbildungsvergütung und den Urlaub anteilig kürzen. "Die meisten Betriebe machen es auch", erklärt Thomaschewski. Finanziell fallen die Teilzeit-Azubis damit aber nicht ins Bodenlose. Einige Ämter bieten Unterstützung an. So können etwa Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur, Kindergeld bei der Familienkasse, Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Jobcenter oder Wohngeld bei der Wohngeldstelle beantragt werden. Experten empfehlen, sich rechtzeitig vor dem Beginn der Ausbildung über die Fördermöglichkeiten zu informieren.
Teilzeit-Ausbildung in jedem Beruf?
Im Prinzip steht Teilzeitauszubildenden jeder Beruf offen. Tischler, Kfz-Mechatroniker, Maler – alles ist möglich, stößt aber in der Praxis an Grenzen. "Gerade in gewerblichen Berufen wie Maurer oder Elektriker wird nicht in Teilzeit ausgebildet, weil die Mitarbeiter viel auf Montage sind", weiß Kai Thomaschewski. Als hinderlich erweist sich aber auch, wenn die Berufsschule zu weit entfernt liegt oder der Unterricht blockweise stattfindet. Gewerke mit festem Standort überwiegen bei der Teilzeitausbildung. Zu den "Klassikern" zählen in Dortmund die Berufe Friseur, Bürokaufmann und Fachverkäufer. Eher sporadisch werden allerdings auch Ausbildungsplätze als Bestattungsfachkraft, Raumausstatter, Textil- oder Gebäudereiniger angeboten.
Derzeit sind 24 Teilzeit-Auszubildende in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Dortmund eingetragen. Bundesweit liegt die Zahl im unteren vierstelligen Bereich. Im Jahr 2011 wurden 1.200 Verträge unterzeichnet. Das waren 0,2 Prozent aller Neuabschlüsse. Dabei wäre durchaus Potenzial vorhanden. Rund 117.000 junge Mütter und 21.000 junge Väter haben im Jahr 2011 weder die Schule besucht noch eine Lehre begonnen. Die Partner des Ausbildungspaktes wollen sich nun dafür einsetzen, dass die betriebliche Teilzeitausbildung stärker genutzt wird.
Nach Kai Thomaschewskis Erfahrung gibt es dafür einige gute Argumente. "Die Leute haben ein gutes Organisations- und Zeitmanagement, sind zielstrebig, es gibt kaum Abbrüche und die Prüfungsergebnisse fallen überwiegend positiv aus", zählt der Ausbildungsberater der HWK Dortmund die Vorteile auf.
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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