Bundeskabinett beschließt Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung
Das Bundeskabinett hat eine Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung beschlossen, mit der die Vorbereitungen für einen neuen EU-weiten Kooperationsmechanismus bei der Investitionsprüfung abgeschlossen werden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Außenwirtschaft: Arbeiten ohne Grenzen
Ab 11. Oktober des laufenden Jahres werden die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Prüfung von Investitionen im Ausland intensiver zusammenarbeiten. Erkenntnisse können so gegenseitig im Rahmen der jeweiligen nationalen Investitionsprüfungen berücksichtigt werden.
Nationale Kontaktstelle im BMWi
In Deutschland wurde für diesen Zweck eine nationale Kontaktstelle im Bundeswirtschaftsministerium eingerichtet. Der Kooperationsmechanismus beruht auf der EU-Screening-Verordnung. Mit der bereits Anfang Juli in Kraft getretenen Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes wurde die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen
Mehr Schutz und Sicherheit
Die jetzige 16. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung setzt den Kooperationsmechanismus nun abschließend um. Der neue EU-weite Kooperationsmechanismus soll den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der EU stärken. Er sei ein wichtiger Schritt hin zu einem europaweiten level-playing-field bei der Prüfung von Auslandsinvestitionen.
Quelle: BMWi
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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