Plastiktüten-Verbot: Wirtschaft will Restbestände abbauen
Die Bundesregierung hat im November das Plastiktüten-Verbot in Geschäften auf den Weg gebracht. Das Verbot soll sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Die Wirtschaft fordert eine Übergangsfrist mindestens bis Ende 2020, um Restbestände abzubauen.
Die Bundesregierung hat im November das Plastiktüten-Verbot in Geschäften auf den Weg gebracht. Ausnahmen soll es für sogenannte Hemdchenbeutel, also die dünnen Obst- und Gemüsetüten, geben.
Momentan liegt der Verbrauch in Deutschland noch etwa bei 20 Einweg-Plastiktüten pro Kopf und Jahr. Das parlamentarische Verfahren ist eingeleitet, das Plastiktüten-Verbot soll sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. So sollen die Händler die Möglichkeit haben, ihren Restbestand an Plastiktüten noch abzubauen, schreibt die Bundesregierung.
Plastiktüten noch bis 31. Dezember 2020
Plastiktüten dürfen bald nicht mehr verkauft werden. Foto: © conneldesign/123RF.comDas ist nicht zu schaffen, kritisieren der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Sie fordern eine Übergangsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Mindestens aber sollten die Plastiktüten noch bis 31. Dezember 2020 ausgegeben werden dürfen. Nur so sei ein Abverkauf der Kunststofftragetaschen möglich.
Das vom Bundeskabinett verabschiedete Verbot von leichten Kunststofftragetaschen gehe aus Sicht von Handel und Handwerk deutlich über die zugrundeliegende EU-Richtlinie hinaus. Diese sah vor, bis zum Jahr 2025 den Kunststofftragetaschenverbrauch auf weniger als 40 Kunststofftragetaschen pro Kopf und Jahr in den EU-Mitgliedsstaaten zu reduzieren.
Verboten werden Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometer. Die besonders dünnen Einweg-Plastiktüten, die Hemdchentüten mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke, bleiben weiter erlaubt. Verboten werden auch sogenannte Bio-Plastiktüten.
Plastiktüten-Vereinbarung des Handels
In Deutschland sei dieses Ziel durch eine Selbstverpflichtung des Handels, an der sich weitere Verbände und rund 350 Handelsunternehmen beteiligten, bereits übererfüllt. Seit Inkrafttreten der Selbstverpflichtung sank der Verbrauch demnach von 5,6 Milliarden Kunststofftragetaschen im Jahr 2015 auf 1,9 Milliarden im Jahr 2018.
"Bei leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometer betrug der Verbrauch pro Kopf im Jahr 2018 noch 20 Tüten, was der Hälfte der EU-Zielvorgabe für 2025 entspricht", heißt es in der Pressemitteilung.
Unternehmen, die der Plastiktüten-Vereinbarung beigetreten sind, haben sich verpflichtet, Kunststofftüten nicht mehr kostenlos abzugebenn.
Noch 200 Millionen leichte Kunststofftragetaschen in den Lagern
Das Verbot von Kunststofftragetaschen komme für den Handel viel zu plötzlich, so die Verbände. Deshalb würden nach Schätzung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) derzeit noch mehr als 200 Millionen leichte Kunststofftragetaschen in den Handelslagern liegen.
Ein Verstoß gegen das Plastiktüten-Verbot soll als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.
Dazu würden Kunststofftragetaschen im Handwerk und bei weiteren Unternehmen kommen. "Eine zu kurze Übergangsfrist bis zu dem Verbot von Kunststofftragetaschen würde insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich hart treffen", so die Wirtschaftsverbände.
Diese hätten im Vertrauen auf eine vertragliche Vereinbarung mit dem Umweltministerium leichte Tragetaschen für einen Vorrat von zwei bis drei Jahren eingekauft. Die Verbände setzen sich deshalb für eine "angemessene Übergangsfrist" für die Abgabe der Tüten-Restbestände ein.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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