Gebäudeenergiegesetz: Handwerk fordert Vereinfachungen
Der ZDH setzt sich anlässlich der Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz im Bundestag für eine praxistauglichere Umsetzung ein. Es sollte möglichst unbürokratisch und verständlich anzuwenden sein.
Der vorliegende Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mache es für Handwerksbetriebe nicht leichter, sagt Holger Schwannecke. Deswegen müsse er dringend vereinfacht und praxistauglicher ausgerichtet werden, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Trotz der von uns geforderten und nun erfolgten Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz werden die Regelungen noch umfassender als alle drei bisherigen Gesetze zusammen."
Die vielen Querverweise im Entwurf machen das Gesetz laut Schwannecke sehr schwer handhabbar. "Dabei sollte das Gebäudeenergiegesetz als das entscheidende Gesetz für die Energiewende im Gebäudebereich möglichst unbürokratisch, verständlich und gut anzuwenden sein, damit es seine energieeffiziente Wirkung überhaupt entfalten kann." Es sei nicht akzeptabel, dass die Unternehmen, die für die Einhaltung der Regeln am Bau verantwortlich sind, dafür zahlen müssen, Zugang zu den Normen zu erhalten, die für sie wichtig sind und auf die das GEG Bezug nimmt. Normen müssten ebenso wie Gesetze für alle frei zugänglich sein.
Das Handwerk nicht benachteiligen
Hier finden Sie den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes!Schwierig anwendbar sei das Gesetz, weil bestimmte Begriffe nicht definiert seien. Schwannecke: "Aus Sicht des Handwerks muss zwingend noch ins Gesetz mit aufgenommen werden, dass die beim Kauf eines Wohngebäudes sinnvollen Beratungsgespräche zum Energieausweis gerade auch durch die Gebäudeenergieberater des Handwerks sowie alle hierfür qualifizierten Anbieter durchgeführt werden können."
Einzelne Anbieter im Gesetz zu begünstigen, werde der Anbietervielfalt nicht gerecht, verzerre den Beratermarkt und müsse daher unbedingt vermieden werden. "Im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren ist zwingend an den gegenwärtig geltenden Standards zum Niedrigstenergiegebäudestandard festzuhalten. Anpassungen sollten erst 2023 – wie im Konsens vereinbart – vor dem Hintergrund der dann erkennbaren Entwicklungen erneut diskutiert werden.“
Quelle: ZDH
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben