Eurovignette: EU-Parlament bestätigt Handwerkerausnahme endgültig
Das Plenum des Europaparlaments hat das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Verordnung endgültig bestätigt. Damit ist auch die Möglichkeit für eine Handwerkerausnahme in den Mitgliedstaaten angenommen.
Die Möglichkeit für eine Handwerkerausnahme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bleibt Teil der Eurovignetten-Verordnung vom Juni 2021, und zwar endgültig. Das ergibt die jetzt erfolgte Bestätigung des Plenums des EU-Parlaments. Zuvor hatten bereits der Verkehrsausschuss und der Rat zugestimmt.
"Die Abgeordneten, aber auch die Mitgliedstaaten im Rat haben aus unserer Sicht die richtige Entscheidung getroffen", sagt Holger Schwannecke. Es sei im Sinne der Handwerksbetriebe, es den EU-Mitgliedstaaten zu überlassen, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen.
Finanzielle Belastung verhindern
Hintergrund- Eurovignette: Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe
- Eurovignette: Handwerkerausnahme bestätigt
- Eurovignette: Handwerkerausnahme erneut bestätigt"Für Handwerksbetriebe mit ihren kleinen und mittelschweren Transportern sind hierdurch gezielte Ausnahmeregelungen möglich", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Sie unternähmen Fahrten, um zur Baustelle beziehungsweise zu ihren Kunden zu gelangen und dort einen Auftrag auszuführen.
"Dafür fahren sie beispielsweise aus ländlichen Räumen in Großstädte. Möglichkeiten, ihre Fahrten auf andere Verkehrsträger zu verlagern, haben sie nicht. In Deutschland wären diese regional tätigen Betriebe durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz, das auch Bundesstraßen umfasst, finanziell sehr belastet worden."
Lösung in Deutschland umsetzen
Die nun möglichen "praxistauglichen" Ausnahmen ersparten den Betrieben zusätzliche Bürokratie. Schwannecke: "Jetzt muss es darum gehen, diese mit großer Mehrheit gefundene europäische Lösung auch in Deutschland in die Praxis umzusetzen, wenn zukünftig die Mautpflicht auf den Bereich 3,5 bis 7,5 Tonnen ausgedehnt wird."
Quelle: ZDH
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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