Eurovignette: Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe
Die EU-Kommission, EU-Parlament und der Europäische Rat haben sich in den Trilogverhandlungen zur Eurovignetten-Verordnung geeinigt. Dabei haben sie die geplanten Ausnahmeregelungen für Handwerksbetriebe bestätigt.
Nachdem die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten im vergangenen Dezember einen Kompromiss zur Eurovignetten-Verordnung erzielt hatten, der es den Mitgliedsländer ermöglichen sollte, selbst zu bestimmen, ob sie von Handwerkern Straßennutzungsgebühren verlangen oder nicht, wurde das Ratsergebnis jetzt in den Trilogverhandlungen bestätigt.
Den Beschlüssen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats zufolge bleibt es den einzelnen Mitgleidstaaten überlassen, ob sie Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von Maut- oder Nutzungsgebühren ausnehmen wollen.
Das Handwerk ist zufrieden
Grundsätzlich sollen die Mautgebühren für schwere Nutzfahrzeuge europaweit auf Grundlage der CO2-Emissionen erhoben werden. Sie richten sich nach den bestehenden Euro-Schadstoffnormen, die.mit der Novelle neu eingeführten CO2-Klassen kombiniert werden können.
Das Handwerk ist zufrieden mit den jetzt beschlossenen Regeln: "Die Verhandlungspartner haben ein vernünftiges Ergebnis erzielt", sagt Holger Schwannecke. Es sei im Sinne der Handwerksbetriebe, den Mitgliedstaaten Entscheidungsfreiheit für Ausnahmeregelungen zu gewähren, so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Überwiegend regionale Fahrten
"Das ansässige Handwerk trägt bereits durch seine Steuerleistung angemessen dazu bei, Verkehrsinfrastrukturen zu erhalten." Handwerker unternähmen Fahrten nur, um zur Baustelle beziehungsweise zum Kunden zu kommen und dort ihre Dienstleistung auszuführen. Sie seien dabei größtenteils regional unterwegs.
"In Deutschland wären die Handwerksbetriebe durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz, das auch Bundesstraßen umfasst, finanziell sehr belastet worden. Wir begrüßen daher, dass innerhalb der EU-Mautregelung praxistaugliche Ausnahmen gefunden werden konnten, die den Transport eigener Materialien durch Handwerksbetriebe ausnehmen und diesen somit zusätzliche Bürokratie ersparen."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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