EU-Datengesetz: neue Chancen für Betriebe
Das EU-Parlament hat den Data Act angenommen. Die Verordnung zum EU-Datengesetz soll ab 2025 in Kraft treten. Das Handwerk begrüßt den Beschluss. Mit den neuen Regeln erschlössen sich neue Geschäftsmöglichkeiten für Betriebe.
Das Europäische Parlament hat den Data Act, auf den sich Parlament und Rat bereits informell geeinigt hatten, nun formell beschlossen. Die neuen Rechtsvorschriften legen Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten erzeugt werden und ermöglichen den Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten. Außerdem sollen Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten billiger werden. Wenn auch der Rat formell zustimmt, soll die Verordnung zum EU-Datengesetz ab 2025 in Kraft treten.
Diese Regeln beinhaltet das Datengesetz:
- Regelungen, die es den Nutzern vernetzter Geräte ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die von diesen Geräten und den damit verbundenen Diensten erzeugt werden. Die Nutzer können diese Daten an Dritte weitergeben und damit den Anstoß für vielfältige Anschlussdienste und Innovationen geben. Gleichzeitig bleiben die Anreize für die Hersteller, unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse in eine hochwertige Datenerzeugung zu investieren, bestehen.
- Vorschriften zum Schutz vor einseitig auferlegten missbräuchlichen Vertragsklauseln. Diese sollen EU-Unternehmen vor ungerechten Vereinbarungen schützen, faire Verhandlungen fördern und KMU in die Lage versetzen, selbstbewusster am digitalen Markt aufzutreten.
- Mechanismen, mit denen öffentliche Stellen auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen können, wenn dies bei öffentlichen Notständen (wie bei Überschwemmungen und Waldbränden) oder zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags nötig ist und die erforderlichen Daten nicht ohne Weiteres auf andere Weise verfügbar sind.
- Neue Vorschriften, die den Kunden die Freiheit geben, zwischen verschiedenen Cloud-Datenverarbeitungsdienstleistern zu wechseln. Diese Vorschriften zielen darauf ab, den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt zu fördern und gleichzeitig eine unerwünschte Anbieterbindung zu vermeiden. Darüber hinaus enthält das Datengesetz Schutzvorkehrungen, die unrechtmäßige Datenübermittlungen verhindern und für mehr Verlässlichkeit und Sicherheit in der Datenverarbeitungsumgebung sorgen sollen.
- Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für den Datenaustausch und die Datenverarbeitung im Einklang mit der EU-Normungsstrategie.
Das Handwerk begrüßt, dass mit den neuen Regeln seine Forderung nach einer faireren Datenökonomie erfüllt wird. "Es ist positiv, dass der Data Act den langjährigen Automatismus zwischen Herstellervertrag und Dienstleistung durchbricht. Anstatt unweigerlich den Service des Herstellers in Anspruch nehmen zu müssen, werden Kundinnen und Kunden nun durch den Zugang zu ihren Daten mehr Entscheidungsfreiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben und zu welchem Zweck. Das sorgt für mehr Wettbewerb in der Datenökonomie", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Vertraglich verbindliche Regeln
Der Kerngedanke des Vorschlags sei richtig: Nicht nur habe der Eigentümer eines Gerätes, in der Regel der Nutzer, das Recht, die Daten selbst auszulesen. Er entscheide auch, an wen er sie weitergibt. Schwannecke: "Das ist ein Durchbruch, denn damit werden erstmals vertraglich verbindliche Regeln für den Datenaustausch und -zugang festgelegt. Der Handwerksbetrieb kann nun direkt zum Kunden gehen und von diesem die notwendigen Daten erhalten, um Reparatur- oder Wartungsarbeiten durchzuführen. Betriebe bräuchten auch keine rechtliche Unterstützung, um zu wissen, welche Daten sie teilen dürfen.
Die neuen Regeln böten den Betriebe neue Möglichkeiten für Innovationen, betont Schwannecke. "Viele werden Daten lediglich auslesen wollen. Anderen bietet er die Möglichkeit, neue Dienstleistungen und – im Einklang mit dem EU-Wettbewerbsrecht – auch neue Produkte zu entwickeln."
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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