Thomas Murauer (l.) und Johannes Schmitz (2. v. l.) mit den ersten Absolventen der Weiterbildung zur Erlangung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung.

Thomas Murauer (l.) und Johannes Schmitz (2. v. l.) mit den ersten Absolventen der Weiterbildung zur Erlangung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung. (Foto: © BZB Krefeld)

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Erste Handwerker in NRW nutzen die kleine Bauvorlageberechtigung

Handwerkspolitik

Erste Handwerker haben bei den BZB Krefeld die Kompetenz erworben, die Planung, Abwicklung und Ausführung für die Gebäudeklassen 1 und 2 aus einer Hand anzubieten. Sie sind damit die ersten Praktiker, die in NRW die kleine Bauvorlageberechtigung nutzen.

Lange hat das nordrhein-westfälische Handwerk dafür gekämpft, dass Handwerker mit der kleinen Bauvorlageberechtigung die Planung, Abwicklung und Ausführung für die Gebäudeklassen 1 und 2 aus einer Hand anbieten dürfen. In diesem Jahr führte die Landesregierung die Berechtigung ein, die vorher bereits in 14 anderen Bundesländern gültig war. Die Bildungszentren des Baugewerbes (BZB) Krefeld führten nun erstmals die Weiterbildung durch, die nötig ist, um die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung zu erhalten. 

TeilnahmeDie Teilnahme ist online oder in Präsenz im BZB Krefeld möglich. Lehrgänge sind online auf bzb.de buchbar. Fragen beantwortet das BZB-Team der Weiterbildung unter Tel.: 02151/ 515530 oder E-Mail: akademie@bzb.de.

Eingeschränkt bauvorlageberechtigt sind Maurer, Betonbauer oder Zimmerer, die seit mindestens fünf Jahren über den Meistertitel verfügen, eine entsprechende Weiterbildung absolvieren und eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Bei Erfüllen der Voraussetzungen können sie sich in das Verzeichnis der Ingenieurkammer-Bau NRW eintragen lassen und auch als Nicht-Architekten eingeschränkt Bauvorlagen erstellen und einreichen.

Zeit und Kosten sparen

"Als Bauausführende leisten wir die Vorarbeit und legen die Entwürfe vor, können sie aber nicht selbst einreichen. Nun sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür seitens der nordrhein-westfälischen Regierung endlich geschaffen", sagt Johannes Schmitz, Zimmerer- und Innungsmeister sowie Vorstandsvorsitzender der BZB und des Zimmerer- und Holzbauverbandes NRW. "Der große Vorteil: Wir kommen bei den kleinen Baumaßnahmen schneller voran, also bei dem Bau von Einfamilienhäusern, Carports, dem Ausbau von Dachgeschossen." Zudem würden so Kosten eingespart.

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"Nachdem die rechtliche Basis geschaffen war, entwickelten wir eine Fortbildung, die alle Vorgaben erfüllt", so Thomas Murauer, Geschäftsführer der BZB. Das BZB-Seminar "Weiterbildung gem. Regelung zur eingeschränkten Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister HandwerkBau-VO NRW" umfasst 80 Unterrichtsstunden und beschäftigt sich neben dem öffentlichen Baurecht mit Planungsrecht, Bauordnungsrecht und zivilrechtlichen Grundlagen.

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Text: / handwerksblatt.de

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