Energiekrise: "Härtefallhilfen schnell umsetzen"
Der Bundesrat hat die Gesetze für eine Erdgas-Wärme-Bremse und eine Strompreis-Bremse verabschiedet. Das Handwerk freut sich über die Berücksichtigung von Verbesserungen, die es vorher gefordert hatte. Härtefallhilfen müssten nun zügig umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat die Gesetze für die Gas- und Srompreisbremse beschlossen. Das Handwerk ist zufrieden mit der Gestaltung der Gesetze: "Die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Erdgas-Wärme-Bremse sowie die Strompreis-Bremse gehen in die richtige Richtung", sagt Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. Hilfreich sei bei der Strompreisbremse vor allem, dass die jetzt abgesenkte Jahresverbrauchsschwelle dazu führt, dass auch energieintensive kleinere Handwerksbetriebe in den Genuss des Gewerbestromtarifs kommen.
Damit würden Wettbewerbsverzerrungen verhindert. "Auch die flexible Ausgestaltung der Verbrauchsschwelle und die Entscheidung, die Gaspreisbremse für das Gros der Betriebe rückwirkend ab Januar 2023 gelten zu lassen sind sehr positiv zu bewerten. Beides hatten wir wiederholt eingefordert", so Wollseifer. Besonders für energieintensive Handwerksbetriebe sei wichtig, dass Bundestag und Bundesrat grundsätzlich den Weg frei gemacht hätten für die "dringend benötigten Härtefallhilfen".
Betriebsstillstände möglich
Hans Peter Wollseifer Foto: © ZDH/Boris Trenkel"Gut ist auch, dass es – wie vom Handwerk immer wieder gefordert – auch Härtefallhilfen für die energieintensiven Betriebe geben soll, die Öl und Holzpellets nutzen. " Jetzt seien die Bundesländer gefragt, die Härtefallhilfen schnell umzusetzen, damit im Januar und Februar bei den energieintensiven betroffenen Betrieben keine Liquiditätsengpässe auftreten. Ansonsten drohten Betriebsstillstände bei Produktion und Dienstleistung im Handwerk, da die Liquiditätsreserven nach den Pandemiejahren aufgezehrt seien.
"Darüber hinaus muss Politik im Blick behalten, dass einige Betriebe trotz der Bremsen mit dem 'new normal' überfordert sein werden. Und es steht noch viel zu wenig im Fokus, wie es für Betriebe nach Vertragskündigungen durch die Energieversorger zu Jahresbeginn weitergehen soll. Nach wie vor berichten uns zahlreiche gerade energieintensive Betriebe von Kündigungen ihrer Strom- und Gasversorgungsverträge durch die entsprechenden Energieversorger zum Jahreswechsel."
Quelle: ZDH
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben