Es sei essenziell für mittelständische Betriebe, dass sie über offene Schnittstellen einen Zugang zu Daten bekommen, sagt der ZDH.

Es sei essenziell für mittelständische Betriebe, dass sie über offene Schnittstellen einen Zugang zu Daten bekommen, sagt der ZDH. (Foto: © Sergey Nivens/123RF.com)

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Datengesetz: ZDH fordert mehr Praxistauglichkeit

Handwerkspolitik

Das europäische Datengesetz berücksichtigt laut ZDH wichtige Anliegen des Handwerks. Allerdings müsse das Gesetz noch nachgeschärft werden, damit es in der Praxis funktioniert.

Im Februar hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für das europäische Datengesetz (Data Act) vorgelegt. Das Ziel ist ein europäischer Binnenmarkt für Daten, der die Datennutzung vereinfacht und für einen fairen Datenzugang auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sorgt. Die Stoßrichtung des Gesetzes sei die richtige, sagt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), jedoch bedürfe es verschiedener "Präzisierungen", damit es in der betrieblichen Praxis handhabbar bleibt.

Der Grundsatz, dass Daten, die durch die Nutzung von Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen entstehen, auch für KMU zugänglich sein müssen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, sei der richtige Ansatz. Zudem soll der Nutzer darüber entscheiden können, ob er seine Daten mit unabhängigen Dienstleistern teilt, damit diese sein Produkt reparieren und warten oder weitere Dienstleistungen erbringen können. Auch das sei ein wichtiger Punkt für das Handwerk. Diese Prinzipien begrüße es ausdrücklich.

Fairen Datenzugang gewährleisten

"Fernwartungen und -diagnosen werden zunehmend gängige Praxis in einer Vielzahl von Sektoren. Zusätzlich generieren intelligente Produkte im Haushalt immer mehr Daten, die Handwerksbetriebe dringend benötigen, um ihre Dienstleistungen auf die Kundenwünsche anzupassen. Faktisch üben allerdings die Hersteller smarter Geräte oder Tech-Konzerne häufig die alleinige Kontrolle über die vom Produkt generierten Daten aus und können daher den Markteintritt und den Wettbewerb von Drittanbietern regulieren oder sogar verhindern", so der ZDH.

Das Handwerk setzt sich dafür ein, dass Produkte so gestaltet werden müssen, dass Daten standardmäßig, einfach und sicher zugänglich sind. Es sei essenziell für mittelständische Betriebe, dass sie über offene Schnittstellen einen digitalen Zugang zum Kunden bekommen. "Denn Dienstleistungen für Reparatur und Wartung erfordern direkte Kundenkontakte, die ohne persönlich generierte und definierte Daten nicht stattfinden können."

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Missbrauch verhindern

Die von der EU-Kommission vorgesehene Liste der missbräuchlichen Vertragsklauseln könne für ein Gleichgewicht bei Verhandlungen von KMU und großen Konzernen sorgen, müsse dafür aber regelmäßig überprüft werden. Damit Missbrauch verhindert wird und das Gesetz praxistauglich bleibt, müsse das Gesetz noch an verschiedenen Stellen nachgeschärft werden, empfiehlt der ZDH. "Nur wenn wettbewerbswidrige Praktiken im Digitalbereich kohärent verboten und umfassende Schutzmaßnahmen gegen geschlossene Datensysteme ergriffen werden, kann eine faire und innovationsstarke Datenökonomie gelingen."

Diese Verbesserungen fordert der ZDH:

  • Zusammenspiel mit DSGVO: Es bedarf klarer Regelungen bezüglich des Zugangs zu personenbezogenen Daten, vor allem bei gemischten Datensätzen. Es muss sichergestellt sein, dass Datenschutz und fairer Datenzugang nicht zu konkurrierenden Rechtsgrundsätzen werden, die den Datenschutz de facto zu einem Wettbewerbsnachteil für Handwerksbetriebe machen.
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Um Missbrauch zu vermeiden, sollten legitime Geheimhaltungsinteressen vom Dateninhaber nachgewiesen werden müssen (das heißt "umgekehrte Beweislast").
  • Konkurrentenschutz: Der Konkurrentenschutz darf nicht auf Dienstleistungen auf nachgelagerten Märkten für Reparatur und Wartung et cetera ausgeweitet werden, da ansonsten die Zielsetzung des Data Acts, das heißt mehr Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten durch fairen Datenzugang, unterlaufen würde.

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Text: / handwerksblatt.de

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