Für das Kraftfahrzeuggewerbe ist der Zugriff auf Fahrzeugdaten existenziell.

Für das Kraftfahrzeuggewerbe ist der Zugriff auf Fahrzeugdaten existenziell. (Foto: © kurhan/123RF.com)

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Faire Marktbedingungen nur mit fairem Datenzugang

Handwerkspolitik

Die EU-Kommission will im Dezember ein Gesetz vorlegen, mit dem sie die Datennutzung auf digitalen Märkten regeln will. Das Handwerk fordert einen fairen Datenzugang auch für mittelständische Betriebe.

Im immer weiter voranschreitenden digitalen Wandel werden Daten immer wichtiger. Auch für viele Betriebe aus dem Handwerk sind Daten eine wertvolle Währung, die für ihre Wettbewerbsfähigkeit eine essenzielle Rolle spielt. Ein Beispiel dafür ist das Kraftfahrzeuggewerbe: Nach eigenen Angaben sei der Zugriff auf Fahrzeugdaten existenziell, nicht nur für die Handwerksbetriebe, sondern für die gesamte Branche. Deswegen fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe eine rechtliche Regelung auf nationaler und europäischer Ebene, die den freien Wettbewerb sichert. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert den rechtlich gesicherten Zugang zu allen wettbewerbsrelevanten Daten für kleine und mittlere Unternehmen.

Binnenmarkt für Daten

Im Februar des vergangenen Jahres hatte die Europäische Kommission ihre Datenstrategie vorgesellt. "Die EU sollte attraktive wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen schaffen, damit bis 2030 (…) der Anteil der EU an der Datenwirtschaft (…) mindestens ihrem wirtschaftlichen Gewicht entspricht", hieß es in dem Vorschlag. Das Ziel der Kommission ist es, einen europäischen Binnenmarkt für Daten mit gerechten und praktikablen Regeln zu schaffen. Derzeit läuft die Folgenabschätzung für das entsprechende europäische Datengesetz, das die Datennutzung regeln und die Entwicklung des Datenbinnenmarkts beschleunigen soll. Die Kommission will den Gesetzesvorschlag für den sogenannten Data Act im kommenden Dezember vorlegen. Erstmals soll darin der faire Zugang zu Daten zwischen Unternehmen geregelt werden.

Wichtig sei in erster Linie der Nutzungszugang zu technischen Daten und Daten des Kunden, die für Wartungs- und Reparaturdienstleistungen relevant sind, so der ZDH. Das spiele insofern eine wichtige Rolle, weil Handwerksbetriebe beim Datenzugang oft auf die Produkthersteller angewiesen sind. Im oben genannten Beispiel wären das etwa Fahrzeughersteller. Ohne Zugang zu den Fahrzeugdaten hätte es eine unabhängige Werkstatt in vielen Fällen schwer, eine Wartung oder Reparatur anzubieten. "Selbst wenn die Möglichkeit zur Durchführung etwaiger Servicearbeiten besteht, müssen Handwerksbetriebe dafür vorab Verträge mit den Herstellern abschließen, die teilweise kostenpflichtige Schulungen beinhalten. Außerdem müssen sie häufig während der Laufzeit der Serviceverträge einen gewissen Handelsumsatz gegenüber dem Hersteller nachweisen“, so der ZDH.

Nachteile für Handwerksbetriebe

Das führe zu Nachteilen für die Handwerksbetriebe und auch für die Kunden. Der Wettbewerb wird hierdurch eingeschränkt, mit den entsprechenden Folgen für die betroffenen Betriebe und höheren Kosten für die Kunden. Mit einem gleichberechtigten Datenzugang könnten Handwerker laut ZDH verschiedene Leistungsangebote miteinander kombinieren, auf das Nutzerverhalten und die Kundenwünsche zuschneiden und die Endkosten senken. Der Verband fordert deshalb klare Regeln für den Datenzugang zwischen Unternehmen. Notwendig sei ein sektorübergreifender Ansatz. "Ein fairer Datenzugang ist die Voraussetzung dafür, faire Marktbedingungen auf digitalen Märkten in Europa zu erreichen."

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Eine Fairnessprüfung im Rahmen vertraglicher Lösungen seien ein Schritt in die richtige Richtung. Allein reichten sie aber wegen der "geringen Verhandlungsmacht" mittelständischer Unternehmen nicht aus, um den ausreichenden Datenzugang für kleine und mittlere Betriebe gewährleisten. Der faire Datenzugang müsse grundsätzlich gewährleistet sein. Der ZDH fordert im Hinblick darauf, gewisse Praktiken zu verbieten. Nur so könne ein Datenzugang in Echtzeit nachhaltig bestehen. Außerdem müsse das Recht auf Datenübertragbarkeit tatsächlich ausgeübt werden können. "Die Nutzer der jeweiligen Geräte müssen dazu technisch in die Lage versetzt werden, allen Unternehmen ihre Einwilligung zum Auslesen und Analysieren ihrer Daten zu erteilen", betont der ZDH. Darüber hinaus sei es wichtig, dass Dienstleister einen direkten Kommunikationszugang zu ihren Kunden bekommen.

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Text: / handwerksblatt.de

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