Bundestag beschließt Novelle des Berufsbildungsgesetzes
Der Bundestag hat die Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht Licht und Schatten. Als nächstes muss nun der Bundesrat seine Zustimmung geben.
Zumindest bei den drei neu geschaffenen Zusatzbezeichnungen Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional sind sich die Bundesbildungsministerin und der Handwerkspräsident offenbar einig. Anja Karliczek (CDU) spricht von einer "spürbaren Aufwertung" der höherqualifizierenden Berufsbildung. Hans Peter Wollseifer bezeichnet die neuen attraktiven und international verständlichen Fortbildungsstufenbezeichnungen als "wichtigen Meilenstein" für die gleichwertige Behandlung von akademischer und beruflicher Bildung. Es sei ein richtiges Signal an junge Menschen und deren Eltern. "Für sie wird nun deutlicher, dass sich etwa Handwerksmeisterinnen und -meister in Bezug auf ihr Qualifikationsniveau auf Augenhöhe mit akademischen Bachelorabsolventen befinden. Das wird die berufliche Bildung stärken."
Oskar Vogel betont, dass die etablierte und international mit hoher Wertschätzung belegte Qualifikationsbezeichnung "Meister im Handwerk" durch den Bachelor Professional lediglich ergänzt und keinesfalls verdrängt werde. "Wir erwarten, dass die Landesregierung das Gesetz und insbesondere die vorgesehenen Berufsbezeichnungen so unterstützt und im Bundesrat ihre Zustimmung gibt", fordert der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstags mit Blick auf die noch anstehende Abstimmung in der Länderkammer.
"Ärgerliche, inakzeptable Änderungen"
Ansonsten enthält der Gesetzentwurf aus Sicht des Handwerks wegen hinzugefügter Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf neben Licht auch einige Schatten. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer bezeichnet es als "ärgerlich und nicht akzeptabel", dass durch die von den Koalitionsparteien beschlossenen Änderungen des Regierungsentwurfs die Betriebe weiter belastet werden.
So sei zusätzlich eine Freistellung aller Auszubildenden an Berufsschultagen in den Gesetzentwurf eingebracht worden. "Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die bisher nur für Minderjährige mit einem besonderen Schutzbedürfnis gelten, werden ohne Notwendigkeit auf volljährige Auszubildende übertragen", erklärt Wollseifer. Einmal pro Woche bräuchten junge Erwachsene künftig nach nur 3 Stunden und 45 Minuten Berufsschulunterricht nicht mehr in den Ausbildungsbetrieb zurückkehren. Damit gehen nach Einschätzung des ZDH-Präsidenten viele Wochentage betrieblicher Lernzeit im Jahr verloren und der Rahmen für eine angemessene Ausbildungsqualität werde eingeschränkt.
Belastung durch Freistellung von Prüfern
Eine weitere Belastung komme auf Betriebe zu, deren Mitarbeiter als ehrenamtliche Prüfer tätig seien. "Künftig müssen die Betriebe diese Mitarbeiter für die Prüfertätigkeit freistellen", so Wollseifer. Angesichts der Tatsache, dass der Gesetzgeber nichts unternehme, um den zeitlichen Prüfungsaufwand für Prüfer zu minimieren, sei diese Belastung für die Betriebe unzumutbar. "Für die Betriebe entsteht zudem große Unsicherheit, weil nicht klar geregelt ist, in welchem Umfang sie trotz Freistellung den Arbeitslohn fortzahlen müssen."
Wertschätzung für Auszubildende
Als weitere wichtige Neuerungen neben den drei neu geschaffenen Zusatzbezeichnungen führt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek die Mindestvergütung für Auszubildende an. Sie sei ein Zeichen von Wertschätzung. "Denn Auszubildende packen in den Betrieben engagiert an. Dafür verdienen sie Anerkennung, auch finanziell." Mit der Mindestvergütung stärke man zugleich die Tarifpartnerschaft, "denn Tarifverträge haben Vorrang vor der Mindestvergütung".
Zudem wird die Berufsausbildung in Teilzeit flexibler gehandhabt. "Was früher nur Leistungsstarken möglich war, machen wir zu einer Option für alle Auszubildenden", so Anja Karliczek. Das öffne die duale Ausbildung für neue Zielgruppen, so dass mehr junge Menschen für diesen Bildungsweg zu gewinnen sein könnten.
Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes ist für die Bundesbildungsministerin ein starkes Paket. Der Bundestag setze mit ihr ein deutliches Zeichen für die Bedeutung der dualen Berufsbildung. "Jetzt sind im Bundesrat die Länder am Zug, damit die Novelle zum 1.1.2020 in Kraft treten kann."
IG Metall begrüßt Verbesserungen
Die Gewerkschaft IG Metall begrüßt die Verbesserungen für Auszubildende. Bei der Mindestausbildungsvergütung sei im Vergleich zum Referentenentwurf nochmal deutlich nachgebessert worden. Auf Initiative der DGB-Gewerkschaften sei die gültige Rechtsprechung zur "Angemessenheit" von Ausbildungsvergütungen – die Ausbildungsvergütung darf nicht um mehr als 20 Prozent der durchschnittlichen, branchenüblichen Tarif-Ausbildungsvergütung unterschritten werden – ins Gesetz aufgenommen worden. Die Mindestausbildungsvergütung solle nun außerdem für außerbetriebliche Ausbildungen gelten, was für viele, häufig benachteiligte Jugendliche eine deutliche finanzielle Verbesserung bedeute.
Die zusätzliche Übernahme der Kosten für Fachliteratur sorge für bessere Lehr- und Lernmittel in der betrieblichen Ausbildung. Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Betriebsräte erhielten hier ein neues rechtliches Werkzeug an die Hand um aktuelle, oft sehr teure Fachliteratur, künftig vom Arbeitgeber bezahlen zu lassen.
Die IG Metall begrüßt es außerdem, dass nun alle Auszubildenden an Berufsschultagen und an Arbeitstagen vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt werden. "Dem Wunsch, den Kopf frei zu bekommen vor stressigen Abschlussprüfungen und auch nach langen Berufsschultagen, ist der Gesetzgeber hiermit nachgekommen. Das steigert auch die Ausbildungsqualität. Unsere Interessenvertretungen in den Betrieben müssen dafür sorgen, dass die neuen Regelungen entsprechend umgesetzt werden", sagt die Bundesjugendsekretärin der IG Metall, Stefanie Holtz.
Prüfer haben Rechtsanspruch auf Freistellung
Auch Prüferinnen und Prüfer profitieren von den Änderungen im Gesetz. Sie haben ab sofort einen Rechtsanspruch zur Freistellung für die Prüfertätigkeit. Was hier noch fehle, sei die Bezahlung. "Die IG Metall wird sich weiterhin für eine bezahlte Freistellung einsetzen, das wäre eine starke Wertschätzung für das Ehrenamt", sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall.
Was im neuen BBiG weiterhin fehle, seien die dual Studierenden. Bereits über 100.000 junge Menschen nutzen diese Form der Ausbildung um ins Berufsleben zu starten. Für sie seien weiterhin keine rechtlichen Standards für die betrieblichen Praxisphasen vorgesehen. So gebe es beispielsweise keine Vorgaben für die Qualifikation von Ausbildenden im Betrieb. Vergütung oder Urlaubsanspruch werden auch in Zukunft überwiegend nach dem Willen der Arbeitgeber geregelt. "Die IG Metall wird weiterhin Druck machen, bis es umfassende Schutzrechte auch für dual Studierende im Gesetz gibt", kündigt Urban an. "Und auch tarifpolitisch werden wir hier flächendeckende Lösungen anstreben, um eine echte Gleichstellung von Auszubildenden und dual Studierenden zu erreichen. Dass dieses Thema überhaupt eine Rolle spielt und auch die eingangs genannten Erfolge gehen auf das langjährige Engagement unserer Aktiven, insbesondere der IG Metall Jugend vor Ort, zurück", so Stefanie Holtz.
Neue Bezeichnungen bringen qualitativ gar nichts
In der beruflichen Fortbildung, die an Bedeutung zunehme, würden keine qualitativen Verbesserungen geschaffen. Stattdessen würden neue Abschlussbezeichnungen in der Fortbildung, "Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in", "Bachelor Professional" und "Master Professional" eingeführt. "Die neuen Bezeichnungen schaffen eher Verwirrung und bringen qualitativ gar nichts. Die IG Metall hat vorgeschlagen, wie in der Ausbildung auch für die Fortbildung Rahmenpläne einzuführen. Wer an Fortbildung interessiert ist, hätte dann endlich qualitative Standards bei seiner Entscheidung für einen Bildungsanbieter", sagt Urban.
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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