Rückwirkend zum 1. März erhalten Auszubildende im Bäckerhandwerk mehr Geld.

Rückwirkend zum 1. März erhalten Auszubildende im Bäckerhandwerk mehr Geld. (Foto: © wavebreakmediamicro/123RF.com)

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Bäckerhandwerk: Tarifvertrag allgemeinverbindlich

Das Arbeitsministerium hat den neuen Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Azubis des Bäckerhandwerks für allgemeinverbindlich erklärt.

Nachdem sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf einen neuen Tarifvertrag über Vergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks verständigt hatten, hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) den Vertrag jetzt für allgemeinverbindlich erklärt.

Rückwirkend rechtskräftig

Der neue Vertrag kann erstmals zum 31. Januar 2023 gekündigt werden. Der Bäckerverband hatte gemeinsam mit der NGG beim BMAS beantragt, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Das BMAS hat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nun am 2. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung ist sie rückwirkend zum 1. März rechtskräftig.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich wie folgt:

Ab 01. März 2021:

  • Im 1. Ausbildungsjahr 645 Euro monatlich brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr 720 Euro monatlich brutto,
  • im 3. Ausbildungsjahr 850 Euro monatlich brutto.

Ab 1. Februar 2022:

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  • Im 1. Ausbildungsjahr 680 Euro monatlich brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr 755 Euro monatlich brutto,
  • im 3. Ausbildungsjahr 885 Euro monatlich brutto.

Quelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks

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Text: / handwerksblatt.de

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