Arbeitgeber können eine Ausbildungsprämie oder andere Förderungen beantragen, wenn sie es wegen der Corona-Pandemie schwer haben, weiterhin junge Menschen auszubilden.

Arbeitgeber können eine Ausbildungsprämie oder andere Förderungen beantragen, wenn sie es wegen der Corona-Pandemie schwer haben, weiterhin junge Menschen auszubilden. (Foto: © goodluz/123RF.com)

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Ausbildungsplätze: Bundesprogramm verlängert

Handwerkspolitik

Die Bundesregierung verlängert das Förderprogramm "Ausbildungsplätze sichern" bis Mitte Mai. Das Programm läuft seit Mitte 2020, um Ausbildungsbetriebe während der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Seit 2020 ist die Corona-Pandemie das bestimmende Thema für die Wirtschaft. Angesichts der wieder steigenden Infektionszahlen in der mittlerweile fünften Corona-Welle hat die Bundesregierung das Förderprogramm "Ausbildungsplätze sichern" bis zum 15. Mai dieses Jahres verlängert. Betrieben, die es während der Pandemie schwer haben, ihre Azubis weiter auszubilden, erhalten damit Unterstützung. Zielgruppe sind in erster Linie von Corona betroffene kleine und mittlere Betriebe (mit nicht mehr als 499 Beschäftigten). Betriebe können die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Verschiedene Zuschüsse für KMU

Ausbildungsplätze sichernAuf der Website der Agentur für Arbeit finden Sie mehr Infos zum Förderprogramm.Wenn ein Unternehmen "in erheblichem Umfang von der Corona-Krise" betroffen ist, aber dennoch genauso viele Ausbildungsverträge abschließt wie im Durchschnitt der Jahre 2017/2018 bis 2019/2020, kann es eine Ausbildungsprämie beantragen. Das ist ein einmaliger Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Steigt die Zahl der Aubildungsplätze, kann es die Ausbildungsprämie plus von maximal 6.000 Euro beantragen. Betriebe in Kurzarbeit, die einem jungen Menschen trotzdem die Fortführung der Berufsausbildung ermöglichen, können Sie einen Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten.

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Bilden Kleinstunternehmen (mit höchstens vier Mitarbeitern) dennoch weiter aus, obwohl sie aufgrund von Corona-Anordnungen ihre Geschäftstätigkeit (nahezu) einstellen mussten, können sie jetzt den Lockdown-II-Sonderzuschuss (einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro pro Azubi) beantragen. Verschiedene Verbände, darunter der Zentralverband des Deutschen Handwerks, hatten sich für die Verlängerung des Programms eingesetzt.

Quellen: ZDH, Agentur für Arbeit, Bundesbildungsministerium

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Text: / handwerksblatt.de

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