Sachverständige aus dem Handwerk wieder bestellt
Die Amtszeit der durch die Handwerkskammer Trier öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen war Ende September abgelaufen.
Zum 1. Oktober wurden 44 Gutachter aus 23 verschiedenen Handwerksbereichen auf weitere fünf Jahre bestellt. Der Aufgabenbereich des handwerklichen Gutachters ist in der Handwerksordnung festgelegt. Danach ist er zuständig für die Erstellung von Gutachten zu Leistungen und Tätigkeiten des Handwerks und deren Wert. Vornehmlich werden die handwerklichen Sachverständigen im Auftrag der Gerichte tätig und tragen so maßgeblich zur Unterstützung der Richter bei der Rechtsfindung bei. Aber auch für Privatpersonen können Sachverständige tätig werden. Das Markenzeichen der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist ihr Rundstempel. Nur sie dürfen ihn führen, um sich gegenüber zum Teil auch selbsternannten Gutachtern abzugrenzen.
Hintergrund: Sachverständigenverzeichnis Hintergrund Das aktuelle Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Trier ist hier online veröffentlicht. Zusätzlich sind die Gutachter über das Sachverständigen-Navi des Handwerks online hier zu finden.
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Text:
HWK Trier /
handwerksblatt.de
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