Mehr Kontrollen auf Baustellen
Die Gewerbeaufsicht in Luxemburg hat zum Jahresanfang weitere Arbeitsinspektoren eingestellt und kontrolliert seither vermehrt auf Baustellen. Ein Leitfaden der HWK Trier informiert.
Von den Kontrollen der Gewerbeaufsicht ITM (Inspection du Travail et des Mines) betroffen sind insbesondere auch ausländische Handwerksbetriebe, die ihr Personal nach Luxemburg entsenden.
Die Handwerkskammer rät ihren in Luxemburg tätigen Mitgliedsbetrieben dringend, die Vorschriften, die das luxemburgische Recht bei einer Entsendung vorsieht, einzuhalten. Deutsche Handwerksbetriebe, die Aufträge in Luxemburg abwickeln wollen, müssen sich vorab über die Zugangsbestimmungen und gesetzlichen Grundlagen informieren. Dazu gehört ausdrücklich auch die Einhaltung des luxemburgischen Mindestlohns.
Baustellenschließung, Bußgelder oder Strafverfahren
Bei Missachtung drohen Sanktionen, etwa die Schließung der Baustelle, Bußgelder oder Strafverfahren. Unter anderem müssen Arbeitgeber vorübergehende Dienstleistungen jedes Jahr neu an das Wirtschaftsministerium in Luxemburg melden.
Des Weiteren sind Unternehmen dazu verpflichtet, Unterlagen wie Arbeitsverträge, A1-Formulare der Krankenkassen und Bescheinigungen über arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitnehmer und die Meldung der Entsendung im Onlineportal "E-Détachement" zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Internetseite kann auch der "Badge Social", den Arbeitnehmer auf der Baustelle in Luxemburg mitführen müssen, ausgedruckt werden.
Die Handwerkskammer Trier informiert
Wer Fragen dazu hat, kann sich Außenwirtschaftsberaterin Michèle Schneider informieren.
Tel. 0651/207-107
mschneider@hwk-trier.de
Nützliche Hinweise enthält auch ein Leitfaden zum Thema Arbeiten in Luxemburg, der auch als Download erhältlich ist.
Text:
HWK Trier /
handwerksblatt.de
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