Kammer unterstützt bei Entsendung
Bei der Arbeitnehmerentsendung nach Luxemburg gibt es verschiedene Dinge zu beachten. Die HWK Trier hat sie zusammengefasst.
Viele Handwerksbetriebe der Region bieten ihre Leistungen grenzüberschreitend in Luxemburg an. Setzen sie dafür dort eigene Arbeitnehmer ein, so müssen sie das luxemburgische Arbeitnehmerentsendegesetz beachten. Dessen wichtigste Eckpunkte hat die Handwerkskammer auf einem Infoblatt zusammengefasst. Außerdem hat sie einen Leitfaden zum Verrichten handwerklicher Arbeiten in Luxemburg erstellt. Darin sind das Entsendegesetz und andere zu befolgenden Formalitäten praxisnah erklärt. Beide Dokumente sind im Internet als Download abrufbar.
Hintergrund: Unterstützung erhalten Betriebe auch bei der HWK-Außenwirtschaftsberaterin. Kontakt: Michèle Schneider, Tel. 0651/207- 107, E-Mail: mschneider@hwk-trier.de.
Internet: Weitere Informationen zum Thema gibt es online hier.
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Text:
Constanze Knaack-Schweigstill /
handwerksblatt.de
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