Handwerk

Vom obligatorischen Winter-Kollektivurlaub im Nachbarland Luxemburg sind auch deutsche Unternehmer aus dem Gewerk "Hoch- und Tiefbau" betroffen. (Foto: © Artem Samokhvalov/123RF.com)

Vorlesen:

Luxemburger Bauferien 2016/2017

Im Nachbarland Luxemburg gibt es sogenannte Bauferien. Diese müssen auch deutsche Handwerker einhalten. Betroffen sind allerdings nur Unternehmer aus dem "Hoch- und Tiefbau".

Der in Luxemburg obligatorische Kollektivurlaub, die sogenannten Bauferien, muss auch von deutschen Handwerkern eingehalten werden. Von den Bauferien im Winter 2016/2017 sind allerdings nur Unternehmer betroffen, die dem Gewerk "Hoch- und Tiefbau" zugeordnet werden.

Im Zeitraum vom 24. Dezember 2016 bis einschließlich 11. Januar 2017 darf nicht gearbeitet werden. Betroffen von diesen Regelungen sind beispielsweise Bauunternehmen, Straßenbauer, Estrichleger etc. Eine Ausnahmegenehmigung kann nur in begründeten Fällen und nur bis 30 Tage vor Beginn der Bauferien beim Gewerbeaufsichtsamt Luxemburg beantragt werden.

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: