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HWK Koblenz | November 2024
Letzte-Hilfe-Kursus in Koblenz
Einige Plätze für den Termin am 6. November sind noch frei – Anmeldungen sind bei der HwK Koblenz möglich. Für 2025 sind weitere Termine geplant
Sandra Koch-Wagner erläutert, wie das regionale Handwerk von den neuen Förderprogrammen und gesetzlichen Regelungen profitieren kann. (Foto: © Handwerkskammer des Saarlandes)
Vorlesen:
Anlässlich der Veröffentlichung des neuen saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes sprachen wir im Mitgliedermagazin DHB mit Sandra Koch-Wagner.
Die Leiterin der Obersten Landesbaubehörde und der Abteilung Landes- und Stadtentwicklung, Bauaufsicht und Wohnungswesen im saarländischen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. Im Interview erläutert, wie das regionale Handwerk von den neuen Förderprogrammen und gesetzlichen Regelungen profitieren kann. Sie erklärt, wie das Land den Wohnungsbau ankurbeln will, welche besonderen Herausforderungen das Saarland im Baubereich zu meistern hat und welche Rolle das Handwerk bei der Sanierung des großen Bestandes an alten Wohngebäuden spielen kann.
DHB: Frau Koch-Wagner, das saarländische Wohnraumförderungsgesetz ist in Kraft getreten. Was bedeutet das konkret für das Handwerk im Saarland?
Sandra Koch-Wagner:Mit dem neuen Wohnraumförderungsgesetz hat die saarländische Landesregierung die Grundlage geschaffen, um zielgerichtete und auf das Saarland zugeschnittene Förderprogramme zur Wohnraumförderung zu entwickeln und bestehende Programme anzupassen. Dabei war es uns wichtig, die Bürokratie für Bauherren zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand gering zu halten. Bereits im November 2023 haben wir damit begonnen, Regelungen zu vereinfachen – zum Beispiel durch Erleichterungen bei der Auftragsvergabe: Private Bauherren müssen nun unabhängig von den Schwellenwerten und der Anzahl der Wohneinheiten, die sie errichten wollen, keine Vergabeverfahren mehr durchführen, sofern sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dies kommt unmittelbar dem Handwerk zugute, da die Bauherren häufig bereits wissen, mit welchen Handwerkern sie gut zusammenarbeiten wollen. Die Wohnraumförderung wird überwiegend aus Bundesmitteln finanziert. Für das Programmjahr 2024 stehen rund 37,8 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Diese Mittel werden durch Landesmittel ergänzt, so dass insgesamt rund 50 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stehen. Im Jahr 2025 werden sich diese Beträge noch einmal erhöhen. Mit diesen Mitteln können wir sowohl den Neubau als auch die Sanierung, Modernisierung oder den Umbau von Wohnungen fördern – auch die Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum ist möglich. Die besondere Herausforderung im Saarland besteht darin, dass wir einen hohen Bestand an sanierungsbedürftigen Gebäuden haben, sowohl im Mietwohnungsbereich als auch im Bereich der Eigentumswohnungen und Eigenheime. Gleichzeitig ist das Durchschnittseinkommen im Saarland unterdurchschnittlich, was die Situation zusätzlich erschwert.
Hintergrund: InterviewZum ausführlichen Interview geht es hier entlang.
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