Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz informiert rund um die Grundrente.

Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz informiert rund um die Grundrente. (Foto: © Birgit Reitz-Hofmann/123RF.com)

Vorlesen:

Wissenswertes rund um die Grundrente

Ab 1. Januar 2021 wird die Grundrente eingeführt. Rund 1,3 Millionen Rentner und Rentnerinnen sollen vom Grundrentenzuschlag profitieren.

Die gesetzliche Rente ist der wichtigste Baustein der Alterssicherung in Deutschland. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen.

Diese Bedingungen gelten: 

  • „33 Jahre verpflichtende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Erhöhung um einen Zuschlag, wenn die die Versicherten mindestens 33 Jahre Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten einer Pflichtversicherung von Selbständi-
    gen vorweisen können. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte (EP), die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versiche-rungslebens erworben wurden. Ab einem ermittelten Durchschnittswert von 0,8 EP besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag. „
  • Geringer Verdienst: Einkünfte oberhalb eines Einkommensfreibetrags werden auf die Grundrente angerechnet. Der Einkommensfreibetrag sichert, dass Einkommen bis zu 1.250 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.950 Euro (Paare) nicht auf die Grundrente angerechnet werden. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.

 

Nicht erforderlich sind:

  • „Antrag
  • Bedürftigkeitsprüfung

 

Diese flankierenden Maßnahmen sind zu beachten:

  • „Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Verbesserungen beim Wohngeld

 

Informationen Wenn es noch Fragen zum Thema gibt, hilft die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Koblenz unter Telefon 0261/398205 oder E-Mail recht@hwk-koblenz.de weiter. 

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Koblenz

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: