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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
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Mai 2022
Das KfW-Kreditprogramm und das Bürgschaftsprogramm für vom Ukraine-Krieg betroffene deutsche Unternehmen sind gestartet. Lesen Sie hier, wer und was gefördert wird und welche Zugangsvoraussetzungen gelten.
Stark gestiegene Energiepreise, gestörte Lieferketten, Sanktionen: Der Krieg in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium ein zeitlich befristetes Hilfspaket aufgelegt. Jetzt starten die ersten beiden Programme.
Diese sind bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die Bundesregierung befindet sich zurzeit noch in Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission, die aber laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) bereits "weit fortgeschritten" sind. Wie auch bei den Corona-Hilfen muss die EU solche Maßnahmen genehmigen.
Das KfW-Kreditprogramm, auch "KfW-Sonderprogramm UBR 2022" genannt, soll kurzfristig die Liquidität der betroffenen Unternehmen sichern. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen sollen Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken erhalten. Dieses Programm ist am 9. Mai 2022 gestartet.
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sind bereits gestartet. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.
Unternehmen ab 20 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Millionen Euro Bürgschaftsbedarf auch außerhalb strukturschwacher Regionen.
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 Prozent. Für in Einzelfällen besonders stark vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen gibt es auch die Möglichkeit von über 80-prozentigen (bis maximal 90-prozentigen) Bürgschaften.
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, etwa durch
Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf bis zu 2,5 Millionen Euro (doppelt so hoch als "normal").
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt maximal 80 Prozent.
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch
Quelle: BMWK
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