Mehr Geld für mehr Arbeit.

Mehr Geld für mehr Arbeit. (Foto: © vladimir voronin/123RF.com)

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Überstunden ja, aber nicht ohne Bezahlung

Zwar kann ein Arbeitnehmer per Vertrag zu Überstunden verpflichtet sein, er muss aber für diese Zeit bezahlt werden.

Bestimmt der Arbeitsvertrag, dass der Mitarbeiter gesetzlich erlaubte Mehrarbeit leisten muss, so folgt daraus nicht, dass er dafür kein Geld bekommt.

Der Fall: Ein Lkw-Fahrer hatte Mehrarbeit geleistet. Sein Arbeitsvertrag enthielt die Klausel, dass er "im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit leisten" müsse. Später verlangte er die Bezahlung für seine Überstunden.

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Der Arbeitgeber war ohne besondere Absprache davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter lediglich die reinen Fahrzeiten vergütet bekommen müsste. Der Fahrer rechnete unter anderem aber auch die Zeiten ab, die er mit dem Be- und Entladen beschäftigt war.

Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht stellte sich auf die Seite des Arbeitnehmers: Die zusätzliche Arbeitszeit muss vergütet werden. Es gab den Fall an die Vorinstanz zurück, die noch den exakten Betrag der Nachzahlung ermitteln soll.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Dezember 2016, 5 AZR 363/16

Text: / handwerksblatt.de

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