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Start der Tarifrente Bau

Betriebsführung

Das System der Rentenbeihilfe in der Bauwirtschaft wird umgestellt. Ab kommendem Jahr kommt schrittweise eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung zum Tragen.

Ab dem 1. Januar 2016 gilt der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau). Mit der damit verbundenen Einführung der Tarifrente Bau wird die seit 1957 bestehende, überwiegend umlagefinanzierte Rentenbeihilfe schrittweise ersetzt.

Die Tarifrente Bau gilt für alle Arbeitnehmer, die vor 2016 in Baubetrieben der alten Bundesländer beschäftigt waren und am 31. Dezember 2015 jünger als 50 Jahre sind. Arbeitnehmer in den alten Bundesländern, die bei Einführung der Tarifrente Bau bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatten, bleiben im bisherigen System der Rentenbeihilfe.

Demografischen Wandel begegnen

Erstmals werden auch die Beschäftigten der Bauwirtschaft in den neuen Bundesländern sowie alle Auszubildenden (West und Ost) in die überbetriebliche Altersversorgung einbezogen. Die Beiträge für die Tarifrente Bau werden grundsätzlich von den Arbeitgebern aufgebracht und zwar wie bisher bei den gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme, bei den Angestellten als Festbetrag.

Die Bauwirtschaft will mit der Umstellung auf eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung den Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen: Rückläufigen Beschäftigungszahlen stünden immer mehr Bezieher von Rentenbeihilfe gegenüber. Gleichzeitig soll die Tarifrente Bau für stabile Beiträge der Arbeitgeber sorgen und den Beschäftigten am Bau eine attraktive Zusatzversorgung sichern.

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Text: / handwerksblatt.de

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