Sachsen-Anhalt fördert weiterhin auswärtig beschulte Auszubildende
Sachsen-Anhalt wird Auszubildende, die auswärtig beschult werden müssen, weiterhin in gleicher Höhe finanziell unterstützen. Die entsprechende Berufsschulrichtlinie war am 31. Januar 2022 ausgelaufen.
Die Befristung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von auswärtig beschulten Auszubildenden des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 31. Januar 2022 wurde Thomas Keindorf zufolge aufgehoben. "Die Landesregierung hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Unterstützung von Berufsschülern verlängert und die entsprechende Berufsschulrichtlinie angepasst wird", erklärt der Landtagsabgeordnete der CDU und Präsident der Handwerkskammer Halle (Saale). Die Schulen würden kurzfristig darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Regelungen weiterhin gelten und die Antragsbearbeitung über den 1. Februar 2022 hinaus fortgesetzt wird.
Zuschüsse zum Blockunterricht Eine Übersicht, welche Bundesländer einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten zahlen, wie hoch er ausfällt und wo er beantragt werden kann, haben wir im Online-Artikel "Zuschüsse zum Blockunterricht der Berufsschule – das zahlen die Bundesländer" auf handwerksblatt.de zusammengestellt.
Laut dem Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt wird die Förderung zu den gleichen Konditionen fortgeführt. Die finanzielle Unterstützung von auswärtig beschulten Auszubildenden im Detail: Liegt die Berufsschule in Sachsen-Anhalt, erhalten die Auszubildenden und Berufsschüler pauschal einen Zuschuss für die Unterkunft von 45 Euro pro Schulwoche. Liegt die Berufsschule außerhalb von Sachsen-Anhalt, erhalten die Auszubildenden und Berufsschüler pauschal 70 Euro pro Schulwoche. Außerdem gewährt Sachsen-Anhalt einen Zuschuss zu den Fahrtkosten von pauschal 20 Euro pro Schulwoche.
Die entsprechende Berufsschulrichtlinie erscheine in der Februarausgabe des Schulverwaltungsblattes. Sie gelte ab dem 1. Februar 2022. Eine Befristung sei nicht mehr vorgesehen.
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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