Der Besuch einer Berufsschule gehört zur dualen Berufsausbildung. Doch nicht jeder Auszubildende kann eine Berufsschule in seiner Nähe besuchen. Besonders in Berufen mit wenigen Auszubildenden – sogenannten Splitterberufen – werden die Berufsschüler in Bezirksfachklasse, Landesbezirksfachklassen, Landesfachklassen oder Bundesfachklassen unterrichtet. Täglich von NRW nach Schleswig-Holstein oder von Brandenburg nach Thüringen zu pendeln, ist Auszubildenden nicht zuzumuten. Deshalb wird der Unterricht der Berufsschule anders organisiert.
Statt ein- bis zweimal pro Woche wird in kompletten Wochenblöcken unterrichtet. Damit sind die Auszubildenden unter Umständen von Montag bis Freitag an der Berufsschule. Um am Blockunterricht teilnehmen zu können, brauchen die Berufsschüler eine Unterkunft wie etwa ein Internat. Diese auswärtige Unterbringung der Auszubildenden und Berufsschüler ist allerdings mit Kosten verbunden. Das Gros der Bundesländern in Deutschland zahlt einen Zuschuss, damit Auszubildende und Berufsschüler die Kosten für die auswärtige Unterkunft, Verpflegung und Fahrkarte (teilweise) decken können.
Blockunterricht: Zuschüsse der Bundesländer
(Stand: März 2023)
Baden-Württemberg
Bayern beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für die Unterkunft (bspw. in einem Jugendwohnheim) von maximal 40,50 Euro pro Tag. Außerdem zahlt Baden-Württemberg einen Zuschuss für die Verpflegung von maximal 6,70 Euro pro Tag.
Details dazu sind in der "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Blockunterricht an den Berufsschulen in Baden-Württemberg und Zuwendungen an Berufsschülerinnen und Berufsschüler" zu finden.
Zuschuss beantragen
Bei einem Schulbesuch außerhalb von Baden-Württemberg kann der Zuschuss beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden. Bei einem Schulbesuch in Baden-Württemberg kann der Zuschuss über die berufsbildende Schule beantragt werden. Die Antragsvordrucke sind beim Regierungspräsidium Stuttgart beziehungsweise bei den Schulen erhältlich.
Bayern
Bayern beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land übernimmt komplett die Kosten der Unterkunft. Außerdem übernimmt Bayern bis auf einen Eigenanteil des Auszubildenden von maximal 5,10 Euro komplett die Kosten der Verpflegung.
Details dazu sind in §8 der "Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes" und "Kostenersatz und Zuschuss nach Art. 10 Abs. 8 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz für Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterbringung" zu finden.
Berlin
Berlin beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss von 12 Euro pro Tag. Details zur Förderung sind in der "Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin" zu finden.
Zuschuss beantragen
Der Zuschuss kann der Handwerkskammer Berlin beantragt werden. Der Antragsvordruck ist bei der Handwerkskammer Berlin erhältlich.
Brandenburg
Brandenburg beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von maximal 10 Euro pro Tag. Details zur Förderung sind in der "Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Schülerinnen und Schüler mit einem Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft" zu finden.
Zuschuss beantragen
Der Zuschuss kann beim Schulträger der Oberstufenzentren – den Landkreise und kreisfreien Städte – beantragt werden. Der Antragsvordruck ist in der Datenbank "Bravors - Brandenburgisches Vorschriftensystem" erhältlich.
Bremen
Bremen beteiligt sich nicht an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern.
Hamburg
Hamburg beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für die Unterkunft (bspw. in einem Internat oder Jugendwohnheim) von maximal 29 Euro pro Unterrichtstag. Außerdem zahlt Hamburg einen Zuschuss für die Verpflegung von maximal 7 Euro pro Unterrichtstag.
Die Höhe des Zuschusses kann niedriger ausfallen. Details dazu sind in der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Unterbringung und Verpflegung von Schülerinnen und Schülern beruflicher Schulen" zu finden.
Zuschuss beantragen
Der Zuschuss kann beim Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) beantragt werden. Der Antragsvordruck ist beim HIBB erhältlich.
Hessen
Hessen beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von 20 Euro pro Tag.
Außerdem gewährt Hessen ab der Fachstufe 1 (2. Ausbildungsjahr) einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Er ist gestaffelt. Die Höhe des Zuschusses zu den Fahrtkosten richtet sich nach der Entfernung der Berufsschule. Die maximale Förderung liegt bei 1.800 Euro (Berufsschule mehr als 400 Kilometer entfernt). Ein Eigenanteil von 365 Euro pro Schuljahr wird abgezogen.
Details zur Förderung sind im Erlass "Zuschüsse zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung bei der Teilnahme am Berufsschulunterricht in überörtlichen Fachklassen innerhalb oder außerhalb Hessens. Zuschüsse zu den Fahrtkosten bei der Teilnahme am Berufsschulunterricht außerhalb Hessens" zu finden.
Zuschuss beantragen
Die Zuschüsse können beim Staatliche Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf beantragt werden. Die Antragsvordrucke sind bei den Staatlichen Schulämtern in Hessen erhältlich.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich nur an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern, wenn ihre monatliche Ausbildungsvergütung nicht über 750 Euro brutto (vorher: 600 Euro brutto) liegt. Das Land gewährt einen Zuschuss für die Unterkunft von pauschal 350 Euro je Schuljahr.
Außerdem gewährt Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Er ist gestaffelt. Die Höhe des Zuschusses zu den Fahrtkosten richtet sich nach der Entfernung der Berufsschule. Die maximale Förderung liegt je Schuljahr bei 560 Euro (Berufsschule mehr als 300 Kilometer entfernt).
Details zur Förderung sind in der "Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher
Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft" zu finden.
Zuschuss beantragen
Die Zuschüsse können beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt werden. Die Antragsvordrucke sind beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung erhältlich.
Niedersachsen
Niedersachsen beteiligt sich nicht an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für die Unterkunft von bis zu 20 Euro pro Unterrichtstag.
Außerdem gewährt Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss zu den Fahrtkosten für Auszubildende in Splitterberufen von maximal 50 Euro.
Details zur Förderung sind im Erlass "Landeszuschuss zu den Kosten für die notwendige Unterbringung bei auswärtigem Berufsschulbesuch" und im Erlass "Schülerfahrkosten; Kostenübernahme aus Landesmitteln für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Splitterberufen und arbeitslose berufsschulpflichtige Jugendliche" zu finden.
Zuschuss beantragen
Die Zuschüsse können bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt werden. Der Antragsvordruck für den Zuschuss zur Unterkunft ist bei der Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregierung Detmold, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Köln und Bezirksregierung Münster erhältlich.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von maximal 6,90 Euro pro Tag.
Außerdem gewährt Rheinland-Pfalz einen Zuschuss zu den Fahrtkosten von maximal 3 Euro pro Tag.
Details zur Förderung sind in der Verwaltungsvorschrift "Zuschüsse zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie den Fahrtkosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler im Blockunterricht" zu finden.
Zuschuss beantragen
Die Zuschüsse können bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) beantragt werden. Die Antragsvordrucke sind bei der ADD erhältlich.
Saarland
Das Saarland beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von maximal 7 Euro pro Tag. Lehrlinge, die zu Beginn der Ausbildung bereits 21 Jahre alt sind, haben keinen Anspruch mehr auf den Zuschuss.
Details zur Förderung sind in der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu Unterkunfts- und Verpflegungskosten an Berufsschüler/innen bei Blockunterricht außerhalb des Saarlandes" zu finden.
Zuschuss beantragen
Damit Auszubildende aus Splitterberufen im Saarland die Berufsschule in einem anderen Bundesland besuchen können, muss der Ausbildungsbetrieb beim Ministerium für Bildung und Kultur eine Freigabegenehmigung beantragen. Die erteilte Freigabegenehmigung berechtigt dazu, dass die Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung bezuschusst werden. Der Zuschuss kann formlos bei der Schulaufsichtsbehörde beantragt werden.
Sachsen
Sachsen beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung von mindestens 16 Euro pro Tag.
Details zur Förderung sind in der "Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung" zu finden.
Zuschuss beantragen
Der Zuschuss kann bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten beantragt werden. Der Antragsvordruck sowie ein Merkblatt sind beim Sächsischen Landesamt für Schule und Bildung erhältlich.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährt einen Zuschuss für die Unterkunft. Liegt die Berufsschule in Sachsen-Anhalt, erhalten die Auszubildenden und Berufsschüler pauschal 45 Euro pro Schulwoche. Liegt die Berufsschule außerhalb von Sachsen-Anhalt, erhalten die Auszubildenden und Berufsschüler pauschal 70 Euro pro Schulwoche.
Außerdem gewährt Sachsen-Anhalt einen Zuschuss zu den Fahrtkosten von pauschal 20 Euro pro Schulwoche.
Details zur Förderung sind der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von auswärtig beschulten Auszubildenden des Landes Sachsen-Anhalt" zu finden.
Zuschuss beantragen
Die Zuschüsse können beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt beantragt werden. Der Antragsvordruck ist beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt erhältlich.
Schleswig Holstein
Schleswig-Holstein beteiligt sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern. Das Land gewährte 2021 und 2022 einen einmaligen Zuschuss für die Unterkunft von maximal 350 Euro. Die Regelung wurde für das Jahr 2023 fortgeführt.
Details zur Förderung sind in der Richtlinie "Zuschüsse zur Unterbringung bei Blockunterricht 2023" zu finden.
Zuschuss beantragen
Der Zuschuss kann beim Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung (SHIBB) beantragt werden. Der Antragsvordruck ist beim SHIBB erhältlich.
Thüringen
Thüringen hat sich an den Kosten für die auswärtige Unterbringung von Auszubildenden und Berufsschülern beteiligt und einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt. Die entsprechende Richtlinie "Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen bzw. anderen überregionalen Fachklassen" ist dem Staatlichen Schulamt Nordthüringen zufolge am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Laut dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport werden die Förderungsmöglichkeiten derzeit überarbeitet. Es sei geplant, die Förderung weiterzuführen.
Bis zum 31. Dezember 2020 hat Thüringen einen Zuschuss für die Unterkunft von maximal 8 Euro pro Tag sowie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewährt. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten richtete sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung. Bis 450 Euro wurden 80 Prozent, bis 500 Euro 60 Prozent, bis 550 Euro 40 Prozent und bis 600 Euro 20 Prozent der nachgewiesenen Fahrtkosten übernommen. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten hat die Kosten für eine geeignete Bahncard eingeschlossen.
Zuschüsse beantragen
Bis zum 31. Dezember 2020 konnten die Zuschüsse bei den Staatlichen Schulämtern in Thüringen beantragt werden.
Stand: März 2023
Infos der Kultusminister Die Kultusministerkonferenz (KMK) vereint unter ihrem Dach die Kultusminister/Bildungsminister aller 16 Bundesländer. Sie beraten auch über die Bildung länderübergreifender Fachklassen der Berufsschulen für Auszubildende in sogenannten Splitterberufen. Auf den Internetseiten der KMK gibt es eine Liste aller Ausbildungsberufe, in denen länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden.
Jugendwohnen
Auszubildende, die den Blockunterricht einer Berufsschule besuchen und dafür eine Unterkunft in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland brauchen, könnten bei den verschiedenen Trägern des Jugendwohnens fündig werden. Sie bieten Einzel- oder Doppelzimmer sowie teilweise auch pädagogische Betreuung. Zu den Trägern zählen beispielsweise Kolping, Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt (Awo). Ein Verzeichnis mit rund 500 Häusern des Jugendwohnens bietet die Initiative "Auswärts Zuhause".
Berufsausbildungsbeihilfe
Auszubildende, die für ihre Ausbildung von zu Hause ausziehen und an einem anderen Ort eine eigene Wohnung mieten müssen, unterstützt die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Bedingungen mit einem monatlichen Zuschuss – der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Bei Anspruch auf BAB
Bei Auszubildenden, die BAB erhalten, wird für die Zeit des Blockunterrichts der Berufsschule der Bedarf zugrunde gelegt, wie er ohne den Blockunterricht der Berufsschule maßgeblich wäre (§ 65 Abs. 1 SGB III). "Berufsausbildungsbeihilfe wird also während des Blockunterrichts der Berufsschule in der Höhe wie zu Zeiten der Ausbildung im Betrieb weitergezahlt", verdeutlicht die Bundesagentur für Arbeit.
Entstehen dem Auszubildenden durch den Blockunterricht der Berufsschule höhere Aufwendungen (z. B durch Internatsunterbringung, zusätzliche Fahrkosten), bleiben diese bei der Berufsausbildungsbeihilfe unberücksichtigt. Gleiches gelte für während des Blockunterrichts der Berufsschule gegebenenfalls entstehende niedrigere Aufwendungen.
Die Zuschüsse/Leistungen der Bundesländer dienen zur Abdeckung der durch den Blockunterricht der Berufsschule entstehenden Mehrkosten. Sie wirken sich nicht auf die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe aus.
Ohne Anspruch auf BAB
Eine Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe allein für die Zeit des Blockunterrichts der Berufsschule ist ausgeschlossen (§ 65 Abs. 2 SGB III). Azubis, die keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für die Zeit der Ausbildung im Betrieb haben, können somit auch während des Blockunterrichts der Berufsschule keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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