Partner im Schadensfall: Roth Werke GmbH und der ZVSHK helfen den Innungsbetrieben bei Materialfehlern schnell und unbürokratisch.

Partner im Schadensfall: Roth Werke GmbH und der ZVSHK helfen den Innungsbetrieben bei Materialfehlern schnell und unbürokratisch. (Foto: © akkamulator/123RF.com)

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Roth: Neue Haftungsübernahme für Materialfehler

Betriebsführung

Die Roth Werke GmbH hat zum Jahresbeginn 2020 mit dem ZVSHK eine neue Haftungsübernahme-Vereinbarung abgeschlossen. Innungsbetriebe erhalten bei Materialfehlern schnell und unbürokratisch Hilfe.

Die Roth Werke GmbH hat mit Wirkung zum Jahresbeginn 2020 mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) eine Haftungsübernahme-Vereinbarung 2.0 (HÜV 2.0) abgeschlossen. Damit wurde die bisherige HÜV umfassend überarbeitet und verbessert.

Hintergrund: Wenn das Produkt mangelhaft ist, hat der SHK-Betrieb für Material- und Arbeitskosten einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller – und zwar zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gegen seinen Lieferanten. Das ist der Kern der Haftungsübernahme.

Die Roth Werke zählen seit Jahren zu den Partnern der Haftungsübernahme und unterzeichneten jetzt als zweiter Industriepartner die neue Vereinbarung. Seit Jahrzehnten bestehen Haftungsübernahme-Vereinbarungen (ehemals: Gewährleistungsvereinbarungen) zwischen dem ZVSHK und Vertragspartnern aus der SHK-Branche. Wie schon die ursprüngliche Vereinbarung dient auch die HÜV 2.0 der Absicherung der organisierten Innungsbetriebe.

"Denn sie bewirkt, dass unsere Mitgliedsbetriebe in einem Schadensfall nicht allein gelassen werden. Sofern das Produkt eines Herstellers beim Auftraggeber (Bauherrn) einen Mangelfall auslöst, hat der Fachbetrieb neben den gesetzlichen Ansprüchen gegenüber seinem Lieferanten einen eigenen Ersatzanspruch gegen den Hersteller", betont Carsten Müller-Oehring, Geschäftsführer Recht beim ZVSHK. Die HÜV 2.0 hat zudem den Vorteil, dass auf die oftmals strittige Unterscheidung zwischen "großem" und "kleinem" Werkvertrag verzichtet wird.

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Digitaler Meldeprozess für schnelle Hilfe im Schadensfall

Christin Roth-Jäger, Geschäftsführerin der Roth Werke, unterzeichnet im Beisein von Präsident Hilpert(li.) und Hauptgeschäftsführer Bramann (r.) die HÜV 2.0 des ZVSHK Foto: © ZVSHKChristin Roth-Jäger, Geschäftsführerin der Roth Werke, unterzeichnet im Beisein von Präsident Hilpert(li.) und Hauptgeschäftsführer Bramann (r.) die HÜV 2.0 des ZVSHK Foto: © ZVSHK

Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen HÜV 2.0 unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung. Zudem ermöglicht der ZVSHK einen digitalen Schadensmeldeprozess für eine einfache und schnelle Abwicklung im Schadensfall.

"Wir freuen uns, dass unser langjähriger Marktpartner den Schritt mitgeht, unseren Innungsbetrieben mit der HÜV 2.0 ein weiteres Stück rechtlicher Absicherung zu geben", sagt Carsten Müller-Oehring. Christin Roth-Jäger, Geschäftsführerin der Roth Werke, erklärte: "Mit der Unterzeichnung der HÜV 2.0 stärken wir das SHK-Fachhandwerk, dem wir jahrzehntelang partnerschaftlich verbunden sind. Dieses Bekenntnis basiert auf unseren Innovationen sowie der hohen Qualität unserer Produkte und Serviceleistungen."Mitgliedsbetriebe können online abrufen, welcher Hersteller HÜV-Partner ist und wie aktuell der jeweilige Status des Vertragsabschlusses bei den mehr als 80 gelisteten Firmen ist. Die Webadresse: www.zvshk.de (als Suchwort den Quicklink QL1011599 eingeben und als Mitgliedsbetrieb einloggen).

Text: / handwerksblatt.de

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