Einige Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe möchten ihre Rückzahlung lieber noch im Steuerjahr 2020 abrechnen.

Einige Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe möchten ihre Rückzahlung lieber noch im Steuerjahr 2020 abrechnen, andere erst im Laufe von 2021. Beides soll möglich sein, meldet das Wirtschaftsministerium. (Foto: © mariok/123RF.com)

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NRW-Soforthilfe: Rückzahlung bis Herbst 2021 möglich

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Empfänger der NRW-Soforthilfe erhalten dieser Tage eine E-Mail vom Land. Sie können zu viel erhaltene Fördermittel noch im Steuerjahr 2020 zurückzahlen. Wer das nicht möchte, kann im Frühjahr abrechnen und mit der Rückzahlung bis Herbst 2021 warten.

Zu Beginn der Corona-Pandemie haben bundesweit mehr als zwei Millionen Kleinstunternehmer und Selbstständige die Corona-Soforthilfe beantragt. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es  430.000 Empfänger der Soforthilfe, darunter geschätzt ein Viertel aus dem Handwerk. Diese haben zusammen rund 4,5 Milliarden Euro erhalten.

Sie alle wurden Ende November/Anfang Dezember per E-Mail angeschrieben mit der Absenderadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de angeschrieben. Es geht um die Abrechnung der Soforthilfen, also um die Ermittlung der persönlichen Förderhöhe und eine eventuelle Rückzahlung. Diese soll im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung bekommen die Betroffenen bis voraussichtlich Herbst 2021 Zeit. Zunächst sollte die Abrechnung noch in diesem Jahr erfolgen, aber wegen des erneuten Teil-Lockdowns hat man sich entschieden, den Unternehmen und Selbstständigen mehr Zeit einzuräumen.

Entweder noch in diesem Jahr abrechnen oder später

Mit der E-Mail wird den Hilfeempfängern aber auch die Möglichkeit eingeräumt, auf freiwilliger Basis noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. So können die Betroffenen sicherstellen, dass die Soforthilfe in diesem Jahr steuerlich nur in der Höhe ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme erfasst wird. 

Wer sich für diese Option der vorgezogenen freiwilligen Abrechnung entscheidet, erhält  Zugriff auf die sogenannte Berechnungshilfe  um ihre persönliche Förderhöhe zu ermitteln sowie das Rückmelde-Formular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen. 

"Auf die Abrechnungsmodalitäten hat der Zeitpunkt der Abrechnung keinen Einfluss. Es entstehen  daher keine Nachteile bei einer vorgezogenen Abrechnung", betont das Wirtschaftsministerium NRW.

NRW-Soforthilfe 2020: Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren beantwortet das Wirtschaftsministerium NRW

Bis zum Erhalt dieser E-Mail bittet das Wirtschaftsministerium NRW um Geduld. Vor allem sollten Betroffene keine Rücküberweisungen an die Bewilligungsbehörden oder an die Landeskasse tätigen. 

Text: / handwerksblatt.de

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